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Karsbach: Viele waren zu schnell unterwegs: Schwerverkehrskontrolle bei Karsbach ergab mehrere Verstöße

Karsbach

Viele waren zu schnell unterwegs: Schwerverkehrskontrolle bei Karsbach ergab mehrere Verstöße

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    Bei einer Schwerverkehrskontrolle stellte die Gemündener Polizei am Mittwochvormittag mehrere Verstöße fest.
    Bei einer Schwerverkehrskontrolle stellte die Gemündener Polizei am Mittwochvormittag mehrere Verstöße fest. Foto: Jonas Güttler, dpa (Symbolfoto)

    Am Mittwochvormittag wurden im Rahmen einer Schwerverkehrskontrolle bei Karsbach mehrere Verstöße festgestellt. Das schreibt die Gemündener Polizei in einer Pressemitteilung, der auch die folgenden Informationen entstammen.

    Dem 43-jährigen Fahrer eines Zwölftonners konnte ein Geschwindigkeitsverstoß nachgewiesen werden. Beim Auslesen des digitalen Kontrollgerätes wurde eine Überschreitung von 20 km/h festgestellt. Den Mann erwartet eine Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige.

    Ebenfalls beim Auslesen des digitalen Kontrollgerätes konnte festgestellt werden, dass der 52-jährige Fahrer einer Sattelzugmaschine mehrfach seine Eintragungen nicht gemacht hatte. Da der Mann keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, wurde eine Sicherheitsleistung erhoben. Dem 29-jährigen Fahrer eines Sattelzuges konnte ein Geschwindigkeitsverstoß von 19 km/h nachgewiesen werden. Auch hier wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe der zu erwartenden Geldbuße einbehalten.

    32 km/h zu schnell

    Massive Geschwindigkeitsverstöße wurden auch bei einem 39-jährigen Sattelzugfahrer festgestellt. Der Fahrer hatte auf der Landstraße mehrfach massiv die Geschwindigkeit überschritten (32 km/h). Er muss nun mit einem Bußgeld in Höhe von rund 2000 Euro, zwei Punkten sowie einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Außerdem wurde mehrfach ohne Fahrerkarte gefahren, was auch eine Anzeige für den Fahrzeughalter nach sich zieht.

    Bei einem 67-jährigen Sattelzugfahrer konnten ebenfalls mehrere Geschwindigkeitsverstöße sowie Verstöße gegen die Sozialvorschriften festgestellt werden. Da der Mann keinen Wohnsitz in Deutschland hat, sollte auch hier eine Sicherheitsleistung erhoben werden. Da er sich mit dieser Maßnahme zunächst nicht einverstanden erklärte, wurde die Weiterfahrt unterbunden. Nach Zahlung der Sicherheitsleistung konnte er seine Fahrt fortsetzen. (sih)

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