Das Amtsgericht Gemünden hatte einen Mann aus dem Landkreis Main-Spessart im Jahr 2024 zu sechs Monaten Haft verurteilt. Er hatte sechs Cannabispflanzen, damals war selbst der Besitz einer einzelnen eine Straftat. Seitdem hat sich allerdings die Rechtslage verändert. Der Besitz von drei Pflanzen ist seit dem ersten April 2024 in Deutschland erlaubt. Deswegen ist der Angeklagte gegen das Urteil in Berufung gegangen und wollte, dass die Haftstrafe auf eine Bewährungsstrafe reduziert wird. Daraus wurde nichts. Trotzdem hatte die Verteidigung einen Teilerfolg. Die Strafe wurde abgemildert.
Würzburg
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