Bei der routinemäßigen Untersuchung der zentralen Trinkwasserversorgung Horsdorf wurden im Trinkwasser bakteriologische Verunreinigungen festgestellt. Wie das Landratsamt mitteilt, darf deshalb in Horsdorf das Leitungswasser ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden. Weitere Sofortmaßnahmen hat die Stadt Bad Staffelstein eingeleitet.
Folgende Anweisungen sind unbedingt zu beachten:
- Leitungswasser nur abgekocht trinken.
- Für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser verwenden.
- Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollte ebenfalls abgekochtes Wasser verwendet werden.
- Das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen lassen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Das Leitungswasser kann für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung genutzt werden.
Die Abkochanordnung gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse. Dies dauert in der Regel zwischen sechs und zehn Tagen. Das Landratsamt wird dann in einer Pressemitteilung die Abkochanordnung wieder aufheben.
Für die Information der betroffenen Verbraucher und die einzuleitenden Maßnahmen ist der Wasserversorger, in diesem Fall die Stadt Bad Staffelstein, zuständig. Der Hinweis auf die Abkochanordnung (und deren Aufhebung) wird darüber hinaus vom Landratsamt veröffentlicht, um die Reichweite der Meldung zu erhöhen und damit möglichst viele Betroffene zu erreichen. Das Landratsamt Lichtenfels ordnet als zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen an, die der zuständige Wasserversorger vor Ort umzusetzen hat. (red)
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