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Haßfurt: Amtsgericht Haßfurt: Warum die Serienbetrügerin nur Bewährung bekommt

Haßfurt

Amtsgericht Haßfurt: Warum die Serienbetrügerin nur Bewährung bekommt

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    Wie sie über die Internetplattform ebay Waren verkaufte, die sie gar nicht besaß, stand eine 29 Jahre alte Frau aus dem Landkreis Haßberge vor dem Amtsgericht Haßfurt. 
    Wie sie über die Internetplattform ebay Waren verkaufte, die sie gar nicht besaß, stand eine 29 Jahre alte Frau aus dem Landkreis Haßberge vor dem Amtsgericht Haßfurt.  Foto: Maurizio Gambarini/dpa

    Ein iPhone, zwei Thermomix-Geräte und eine Apple-Watch hat eine 31-jährige Mutter aus dem Maintal im Jahr 2019 über die Handelsplattform ebay zum Verkauf angeboten.

    Die Gegenstände hatten eine Gemeinsamkeit: Es gab sie nicht. Dennoch kassierte die 31-Jährige den Kaufbetrag von 2065 Euro per Vorkasse. Auf die Ware warten die geleimten Kunden bis heute.

    Am Donnerstag erhielt die Betrügerin ihre Quittung am Amtsgericht, das sie wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe von 14 Monaten verurteilte. Außerdem verhängte Richterin Kerstin Leitsch die "Einziehung von Wertersatz" in Höhe des zu Unrecht ergaunerten Geldes, das die Angeklagte zurückzahlen muss.

    Schulden schweben über der 29 Jahre alten Frau

    Im Urteil inbegriffen sind zwei weitere Betrugsdelikte, in denen die Angeklagte zu Geldstrafen verurteilt wurde, welche jedoch von ihr nicht beglichen wurden.

    Insgesamt ist die Angeklagte viermal einschlägig wegen Betrugs vorbestraft. Auf der Anklagebank bereute sie ihre Taten. Sie sei damals in Geldnot gewesen und habe heute noch rund 5000 Euro Schulden, gab sie zu Protokoll.

    Der Ehemann verdiente nicht genug Geld

    Ihr Noch-Ehemann, der sie tyrannisierte und schlug, habe nicht genug Geld verdient, um Miete und Lebensunterhalt der kleinen Familie zu bezahlen. Mittlerweile habe sie die Scheidung eingereicht und wolle mit den Corona-Erleichterungen auch beruflich neu durchstarten.

    Der Staatsanwalt forderte eine Bewährungsstrafe von 15 Monaten für diesen "besonders schweren Fall" von Betrug. Auch Verteidiger Alexander Wessel sah eine Bewährungsstrafe von maximal 15 Monaten als angemessen.

    Die Vorsitzende blieb einen Monat darunter. Als Auflage bekommt die Verurteilte für ein Jahr die Unterstützung durch einen Bewährungshelfer und muss zwei Termine bei der Schuldnerberatung wahrnehmen. "Nutzen Sie diese Chance", gab sie der jungen Mutter mit auf den Weg.

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