Die Änderung der Hebesätze stand im Mittelpunkt der Sitzung des Gemeinderates Breitbrunn, denn ab dem 1. Januar 2025 muss die Grundsteuer nach dem neuen Gesetz erhoben werden. Nach längerer Diskussion zwischen einem Belassen des bisherigen Hebesatzes, über eine moderate Senkung bis hin zu einer nicht zu hohen Belastung für die Bürger, wurden die Hebesätze auf 220 Prozent für die Grundsteuer B und auf 270 Prozent für die Grundsteuer A abgesenkt.
Breitbrunn