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Rettersheim: Das legendäre Leben des Raddescher Föschd: Wer arm war, musste betteln

Rettersheim

Das legendäre Leben des Raddescher Föschd: Wer arm war, musste betteln

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    Den meisten Armen, wenn es keine Familie als soziales Netz gab, blieb früher nur das Betteln übrig. Das Gemälde hat den Titel "Die Armensuppe" und ist von Albert Anker.
    Den meisten Armen, wenn es keine Familie als soziales Netz gab, blieb früher nur das Betteln übrig. Das Gemälde hat den Titel "Die Armensuppe" und ist von Albert Anker. Foto: Museum of Fine Arts in Bern

    „Die Fürsten arbeiten auch nicht und leben doch gut.“ Dieser Ausspruch soll von Johann Väth aus Rettersheim stammen, auch genannt „Raddescher Föschd,“ übersetzt „Rettersheimer Fürst“. Was sich hinter diesem vermeintlich spaßigen Bonmot verbirgt, deckt bei näherem Hinsehen eine andere, meist bittere Realität auf: Johann Väth lebte, heute würde man sagen, am oder unterhalb des Existenzminimums, von fürstlichem Leben kann nicht die Rede sein. Dies gibt Anlass, sowohl einen Blick auf das Leben des „Raddescher Föschd“ zu werfen, als sich auch dem Thema Armenfürsorge zuzuwenden.

    Erste Bettelordnungen

    In den Weltreligionen finden sich seit jeher die Aufforderungen an die Gläubigen, arme und hilfsbedürftige Menschen mit Almosen zu unterstützen, Kranke zu versorgen und zu pflegen. Gründungen von Hospitälern oder Siechen- und Leprosenhäusern, meist finanziert durch Stiftungen, bilden im Mittelalter Ansätze zur Armen- und Krankenfürsorge. Mit dem „Gemeinen Kasten“ versuchte die Obrigkeit, das Almosengeben als individuelle Christenpflicht in installieren: Statt persönlicher Almosen sollten alle einen kleinen Beitrag leisten, mit wenig durchschlagendem Erfolg.

    Von einer institutionalisierten Armenfürsorge hin zu den heutigen Sozialgesetzbüchern (SGB) ist es noch ein weiter Weg. So blieb den meisten Armen, wenn es keine Familie als soziales Netz gab, nur das Betteln übrig. Waisen- und Findelkinder, ledige Kindsmütter, Landstreicher, Dirnen, fahrende Spielleute, Kriegsversehrte und Kriegsflüchtlinge oder Menschen mit einer Behinderung – sie alle wurden in die Schublade der Armen und Bettler gesteckt.

    1531 erließ Kaiser Karl V. ein Edikt, das den Städten ganz offiziell auftrug, sogenannte Bettelordnungen zu erlassen. Die Städte wurden in dieser Zeit erste Schmelztiegel für Menschen vom Land. Durch den Aufschwung von Handel und Gewerbe, die zunehmende Ablösung der Natural- durch die Geldwirtschaft, hofften viele Landbewohner in den Städten auf bessere Erwerbs- und Lebenschancen. Schon vor dem Edikt hatten beispielsweise die Städte Nürnberg (1478) oder Würzburg (1490) Bettelordnungen erlassen.

    In zahlreichen Städten, wie in Dinkelsbühl, Bamberg oder Würzburg, nahmen über Bürgerstiftungen sogenannte „Reiche Almosen“ mit entsprechender Finanzkraft ihren Anfang. Eingesetzte Pfleger kümmerten sich um die Verteilung von Geld und Nahrung an Hilfsbedürftige. Sie sorgten dafür, dass das Stiftungsvermögen gut angelegt war und Zinsen einbrachte. Meist kamen nur Hausarme, sprich ortsansässige Menschen, in den Genuss von Unterstützung.

    „Würdige“ und „unwürdige“ Arme

    Die Städte unterschieden in ihren Bettelordnungen zwischen „würdigen“ und „unwürdigen“ Armen. Erstere waren ohne eigenes Verschulden in Not geraten, ihnen ließ man Hilfe zuteilwerden, von letzteren glaubte man, dass sie sich selbst helfen könnten, es nur nicht wollten. Zudem regelten diese Ordnungen, wer, wann und wo in der Stadt andere Menschen um milde Gaben bitten durfte.

    Die Bamberger Bettelordnung von 1501 sah unter anderem vor, dass Menschen, die betteln durften, Bettelzeichen an ihrer Kleidung tragen sollten. Dieses Beispiel machte auch in anderen Städten Schule. Hielten sich die Armen nicht an die Vorgaben, konnte ihnen die Bettelerlaubnis entzogen und sie schlimmstenfalls der Stadt verwiesen werden. Neben kirchlichen Stiftungen gab es in den Städten auch Arbeits- und Zuchthäuser, in denen Betroffene zur Arbeit gezwungen wurden.

    „Armen-Polizei auf dem Lande“

    Franz Ludwig von Erthal (1730-1795), Bischof von Würzburg und Bamberg sowie Herzog von Franken (1779-1795), erließ 1791 weitere Verordnungen, um die Armenfürsorge in den Städten und erstmals auch ausdrücklich auf dem Lande seines Territoriums in den Griff zu bekommen. Es sollten nur solche Menschen überhaupt in die dörfliche Gemeinschaft aufgenommen werden, die ein gutes Leumundszeugnis vorlegen, Vermögen im Wert von 200 Gulden in bar oder in Liegenschaften nachweisen und einen Beruf ausüben konnten. Nur dann erteilte das Dorfgericht die Bewilligung zum Aufenthalt und, heute kaum mehr vorstellbar, die Erlaubnis zu heiraten. Ziel der Verordnung über die „Armen-Polizei auf dem Lande“ vom September 1791 war, „arbeitsscheues Gesindel“ fernzuhalten.

    In den Dörfern wurden Ortsarmenkommissionen gebildet, in denen Pfarrer, Schultheiß, zwei Vertreter des Dorfgerichts und zwei Bürger über Gesuche zur Armenfürsorge entscheiden sollten. Es wurden Almosenpfleger ernannt, die über Ausgaben und Einnahmen zu wachen hatten. Eine der ersten Aufgaben der Kommission war es, sogenannte Konskriptionslisten anzufertigen, in denen hilfsbedürftige Menschen verzeichnet waren. Diese Listen mussten jährlich aktualisiert werden. Alle Mittel, mit denen Arme unterstützt werden sollten, hatte die jeweilige Gemeinde selbst aufzubringen.

    So gab es wöchentliche Almosensammlungen, man bediente sich frommer Stiftungen, stellte Opferbüchsen auf oder hoffte, dass bei freudigen Ereignissen gespendet wurde. Die Listen beinhalteten auch Waisenkinder oder solche, die aufgrund von schwierigen Verhältnissen aus ihren Familien entfernt und in Pflegefamilien untergebracht wurden. Auch für diese Vormundschaften übernahm die Armenkasse die Kosten. In zahlreichen Ortschaften wurden im 19. Jahrhundert Armenhäuser errichtet oder das Hirtenhaus wurde dazu genutzt, Arme unterzubringen.

    Doch alle diese Verordnungen mit ihren Maßnahmen, die wie beispielsweise die Heiratseinwilligung durch die Gemeinden bis zum Ende des 19. Jahrhunderts praktiziert wurden, packten das Problem der Massenarmut, auch ausgelöst durch eine Bevölkerungszunahme, nicht an der Wurzel an: Feudalstruktur mit hoher Abgabenlast und fest geschriebener sozialer Ordnung ohne Aufstiegsmöglichkeiten sowie die insgesamt fehlenden Verdienstmöglichkeiten. Erste Auswanderungsbewegungen, unter anderem nach Ungarn oder Amerika, wo die Menschen sich ein freies und besseres Leben erhofften, wurden für die Herrschenden ein teilweise willkommenes Regulativ der Armutsbekämpfung.

    Auf- und Ausbau staatlicher Sozialpolitik

    Die Bevölkerungszunahme sowie die massive Industrialisierung mit der damit häufig verbundenen Flucht vom Land in die Metropolen im 19. Jahrhundert verschärfte die sozialen Gegensätze. Um dem wachsenden Zulauf der stetig zunehmenden Zahl der Arbeiterschaft zu den Sozialdemokraten entgegenzuwirken, wurden unter Reichskanzler Bismarck 1883 die gesetzliche Krankenversicherung, 1884 die gesetzliche Unfallversicherung und 1889 die gesetzliche Invaliden- und Altersversicherung eingeführt.

    Nach dem Ersten Weltkrieg wurden weitere Gesetze wie das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz oder die Arbeitslosenversicherung auf den Weg gebracht. Die staatliche Sozialpolitik im Dritten Reich war ausschließlich ideologisch auf die „arische Volksgemeinschaft“ ausgerichtet. Erst mit dem Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg begann die Sozialgesetzgebung, wie sie heute in den bisher zwölf Sozialgesetzbüchern zu finden ist und bei der es um die Teilhabe aller geht.

    Zunächst keine Leistungen aus der Armenkasse

    Zurück zu Johann Väth: Er wurde 1861 in Rettersheim geboren, im Alter von 59 Jahren verstarb er 1920 in seinem Heimatort und wurde auf dem Friedhof in Trennfeld begraben (zu dieser Zeit gab es in Rettersheim weder Kirche noch Friedhof). Dem Wunsch des Vaters folgend bemühte er sich um 1875 in der Küche des damaligen Triefensteiner Schlosses der Fürsten von Löwenstein-Wertheim-Freudenberg um eine Ausbildung zum Koch. Möglicherweise war er auch nur als Hausknecht beschäftigt, jedenfalls verlor Johann Väth um 1877 seine Stellung wegen angeblicher Nachlässigkeit.

    Er kehrte in sein Elternhaus nach Rettersheim zurück und ging ab dieser Zeit keiner regelmäßigen Beschäftigung mehr nach. Wie die Quellen berichten, soll er ab 1882 angegeben haben, dass ein Herzfehler ihn am Arbeiten hindere. Alle seine Anträge um Zuwendungen aus der gemeindlichen Armenkasse wurden abgelehnt: Er sei fähig zu arbeiten, wolle nur nicht, so der Armenpflegschaftsrat. Eine amtsärztliche Untersuchung gab der Gemeinde soweit Recht, dass er leichte Arbeiten ausführen könne. Das Zimmer, das er in seinem Elternhaus bewohnte, wurde immerhin auf Kosten der Gemeinde ausgebessert. Erst ab 1915 teilte ihm die Gemeinde aus der Armenkasse ein Paar Schuhe zu, und er erhielt regelmäßig ihm zustehende Brot- und Mehlmengen sowie eine Mark pro Woche.

    Gelegentliche Beschäftigungen und auffallendes Outfit

    Solange er keine Unterstützung durch die Armenkasse bekam, hielt er sich mit gelegentlichen Beschäftigungen über Wasser. Mal half er beim Dreschen, erhielt dafür einen Laib Brot oder Stroh, aus dem er Strohkörbe flocht, die er verkaufte. Mancher Rettersheimer Haushalt verfügte noch bis in die 1990er Jahre über ein solches vom „Raddescher Föschd“ gefertigtes Utensil. Ein anderes Mal erledigte er Botengänge nach Wertheim und erhielt auf seinem Weg durch Kreuzwertheim hin und wieder eine Wegzehrung, angeblich bekam er in der dortigen fürstlichen Küche auch mal eine Suppe. Möglicherweise unterstützte ihn seine Schwester, die mit ihrer Familie ebenfalls im Elternhaus wohnte.

    Johann Väth, alias „Raddescher Föschd“, in seiner von einem Strohseil zusammengehaltenen Joppe, mit Stock und Milchkanne.
    Johann Väth, alias „Raddescher Föschd“, in seiner von einem Strohseil zusammengehaltenen Joppe, mit Stock und Milchkanne. Foto: Repro: Chronik Rettersheim

    Mit seinem Outfit sorgte Johann Väth für Aufsehen: Eine abgetragene Joppe hielt er mit einem geflochtenen Strohseil zusammen, seine Schuhe waren ausgetreten, auf seinem Kopf trug er einen hochgekrempelten Hut, mit sich führte er einen durchlöcherten Henkelkorb, eine Milchkanne und einen Gehstock – auch hier keine Spur von fürstlichem Gewand. Lange blieb daher in Rettersheim und der Umgebung das geflügelte Wort für jemanden mit auffallendem Gewand überliefert: „Du künnsd do harre wie der Raddescher Föschd!“

    Mit zunehmendem Alter und damit einhergehender Gebrechlichkeit wurde Johann Väth immer wieder Zielscheibe von Schabernacken der örtlichen Jugend. Doch das hinderte ihn augenscheinlich nicht daran, seinem eingangs genannten Lebensmotto treu zu bleiben. Angeblich soll er seiner Verwandtschaft sogar seinen Tod vorgetäuscht haben, um zu sehen, ob sie seinen Heimgang beweinen. Als die Verwandten zum vermeintlichen Begräbnis mit einigen wenigen Blümchen zum Rettersheimer Ortseingang kamen, sprang Johann Väth hinter einem Busch hervor und soll gesagt haben „Gead no widder hämm, ich lab no!“ Ob er aus dieser Begebenheit die Wertschätzung seiner Angehörigen für ihn ableitete, ist ungewiss. Genauso ungewiss ist, ob die über den „Raddescher Föschd“ erzählten Anekdoten der historischen Realität entsprechen.

    Lesetipp: Ernst SCHUBERT, Arme Leute, Bettler und Gauner im Franken des 18. Jahrhunderts. Veröffentlichungen der Gesellschaft für fränkische Geschichte, Reihe IX, Band 26. Neustadt an der Aisch 1990; Benjamin BENZ et al., Geschichte der Sozialpolitik: Normen und Prinzipien. Bundeszentrale für politische Bildung, 2015.

    Zur Autorin: Gertrud Nöth forscht und publiziert seit mehreren Jahren zu Themen im Südost-Spessart, insbesondere zu Triefenstein und Esselbach.

    Lesetipp: Den Einstieg in die Serie verpasst? Die bisher erschienenen Serienteile finden Sie unter https://www.mainpost.de/dossier/geschichte-der-region-main-spessart/

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