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Burgsinn/Würzburg: Grundsteuer: Klage gegen kräftige Erhöhung in Burgsinn abgewiesen

Burgsinn/Würzburg

Grundsteuer: Klage gegen kräftige Erhöhung in Burgsinn abgewiesen

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    Grundstückseigentümer in Burgsinn haben zum Jahr 2022 mehr Grundsteuern zu entrichten, weil die Gemeinde den Hebesatz erhöhte. Dagegen wollte ein Bürger klagen (Symbolbild).
    Grundstückseigentümer in Burgsinn haben zum Jahr 2022 mehr Grundsteuern zu entrichten, weil die Gemeinde den Hebesatz erhöhte. Dagegen wollte ein Bürger klagen (Symbolbild). Foto: Bernd Weißbrod, dpa

    Die Marktgemeinde Burgsinn hatte im November 2021 per Ratsbeschluss den Hebesatz für die Grundsteuer auf 500 Prozent angehoben. Das entspricht einer stattlichen Erhöhung um 51 Prozent. Im Landkreis Main-Spessart erreicht die Sinntalgemeinde damit vermutlich einen Spitzenwert. Ein Bürger, der mehrere Grundstücke in Burgsinn besitzt, hatte gegen die Bescheide geklagt. Nach der Erhöhung sollte er insgesamt 860 Euro zahlen. Er sagte, er habe in der Gemeinderatssitzung im November 2021 konkrete Zahlen vermisst, die die Notwendigkeit für die Anhebung belegen. Die Erhöhung sei aus seiner Sicht unangemessen, willkürlich und daher nicht gerechtfertigt.

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