Die beiden Brunnen, die seit den 60er Jahren das Trinkwasser für den Markt liefern, müssen saniert werden.
Kein einfaches und vor allem sehr wichtiges Thema hatte der Marktgemeinderat in seiner jüngsten Sitzung auf der Tagesordnung. Die beiden Brunnen, die seit den 1960er Jahren das Trinkwasser für den Markt Remlingen liefern, müssen saniert werden. Nachdem einige Brunnen dieser Bauart in Deutschland bereits Baumängel aufgewiesen haben, hat das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg im Frühjahr 2022 eine Überprüfung der Brunnen angeordnet. Hierbei wurde festgestellt, dass die Brunnenfilter saniert werden müssen, wenn der Markt Remlingen die Trinkwasserversorgung aus den beiden Brunnen weiterhin sicherstellen will.
Eine Forderung der Fachbehörde ist ein Sanierungskonzept für die bestehenden Brunnen I (Tiefe 40 Meter Ausbau mit OBO-Kunstharzpressholz Filter) und Brunnen II (60 Meter Tiefe, Ausbau Stahl mit Einschubverrohrung). Bei einer Sanierung der Brunnen müssen diese überbohrt, geräumt und neu ausgebaut werden. Außerdem monierte das Wasserwirtschaftsamt (WWA), dass die Brunnen im gleichen Einzugsgebiet liegen und bei einer Verunreinigung des Bodens beide betroffen wären. Derzeit hat Remlingen eine wasserrechtliche Bewilligung für die Trinkwasserentnahme bis Juni 2027.
Trinkwasser hat sehr gute Qualität
Wie Bürgermeister Günter Schumacher bestätigte, habe das Trinkwasser eine sehr gute Qualität. Auch die Fördermenge sei ausreichend. Bereits Mitte 2022 wurde das Ingenieurbüro ARZ mit der Ausarbeitung eines Sanierungskonzept beauftragt, das Andrea Eick mit vier möglichen Varianten den Räten nun vorstellte. Wie Eick erklärte, müssen die Brunnen mit Füllmaterial aufgeschüttet und dann neu ausgebohrt werden. Nachdem die Liefermenge eines Brunnen nicht für den Trinkwasserbedarf des Marktes Remlingen reicht, müsse für die Dauer der Sanierung eine Alternative geschaffen werden. Die vorgestellten Varianten der Ersatzleitungen bewegen sich, so Eick, grob geschätzt im Bereich zwischen 1 Million für die vorübergehende und 1,8 Millionen Euro für die permanente Versorgung. Marktgemeinderat Matthias Leikauf forderte, dass bei der Bewertung auch der Wasserpreise für das Fernwasser als Entscheidungsvorlage ermittelt werden müsste.
Vier Varianten vorgestellt
Variante I: eine vorübergehende Fernwasserleitung bauen (circa 1 Million), die beiden Brunnen reparieren und anschließend die Not-Fernwasserleitung wieder entfernen.
Variante II: Der Markt Remlingen repariert nur den Brunnen I und legt eine feste Fernwasserleitung als Ersatz und Zusatzversorgung. Bei dieser Variante müssten dann circa 25 Prozent der Trinkwasser-Verbrauchsmenge im Jahr über Fernwasser abgenommen werden.
Variante III: Der Markt Remlingen baut eine Fernwasserleitung und nutzt nur noch Fernwasser. Je nach Anschluss circa 1 bis 1,8 Millionen.
Variante IV: eine vorübergehende Fernwasserleitung (1 Million) ab der Holzmühle bauen, einen Brunnen reparieren und einen neuen Brunnen bohren. Zur Sicherung der Trinkwasserversorgung eine Not-Fernleitung, die nach Abschluss der Baumaßnahmen wieder abgebaut und entsorgt wird.
Mögliche Streckenführung der Ersatzleitung für das Fernwasser
Bei der möglichen Streckenführung der Ersatzleitung für das Fernwasser zeigte Eick auch verschiedene Varianten auf. Es wäre möglich auf der Gemarkung Greußenheim an einen Übergabeschacht des Zweckverbands Fernwasserversorgung Mittelmain (FWM) anzuschließen, Länge: circa 3,5 Kilometer.
Alternativ könne man sich mit der Gemeinde Holzkirchen, die bereits einen Förderbescheid für eine Trinkwasserfernleitung von Uettingen nach Holzkirchen über die Holzmühle erhalten hat, zusammen zu tun und eine Abzweigung nach Remlingen legen. Die Strecke bewegt sich auch bei circa drei Kilometern. Der Markt Remlingen könnte an der Holzmühle anschließen und nach Remlingen legen (etwa 2,8 Kilometer). Die Strecke von Uettingen müsste in diesem Fall aber größer gebaut werden.
Bürgermeister Schumacher wird sich mit der Gemeinde Holzkirchen in Verbindung setzen, um diese Möglichkeit zu prüfen. Das Ergebnis wird im Bauausschuss beraten und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.