Die veränderte Nachfrage bei Bestattungsformen und gestiegene Kosten für Bestatter machen auch in Willmars eine Anpassung der Friedhofsgebühren erforderlich. Allerdings fallen die Veränderungen moderat aus, teilweise sinken sogar die Beträge.
Vier Jahre beträgt der Kalkulationszeitraum, bis wieder eine Überarbeitung notwendig ist, erläuterte Thomas Krick von der Verwaltungsgemeinschaft Ostheim bei der Gemeinderatssitzung in Willmars. Die Veränderungen erklären sich auch aus den höheren Abgaben für Dienstleistungen des zuständigen Bestattungsunternehmens. Der entsprechende Auftrag war bei der vorhergehenden Sitzung vergeben worden.
Nach der Bilanz des abgelaufenen Abrechnungszeitraums sind aber nur kleinere Korrekturen an den Gebühren erforderlich, ging aus den Worten des Verwaltungsmitarbeiters hervor. Die meisten Gebühren werden sogar etwas günstiger. Die Vorschläge der Verwaltung wurden von den Gemeinderäten auch einstimmig akzeptiert und passierten ohne längere Diskussion.
Gebühr für ein Einzelgrab sinkt von 1260 Euro auf 1150 Euro
Danach sinkt die Gebühr für ein Einzelgrab zum Beispiel von 1260 Euro auf 1150 Euro, eine Urnenerdgrabstätte wurde ebenfalls etwas günstiger und liegt jetzt bei 740 Euro. Den einzigen etwas deutlicheren Aufschlag gibt es beim Doppelerdgrab, das jetzt nicht mehr bei 1950 Euro, sondern bei 2130 Euro liegt.
Fortgesetzt werden soll die Ausgabe von Beratungsgutscheinen für Architektenleistungen. Das Angebot richtet sich an Besitzerinnen und Besitzer älterer Anwesen und enthält eine Pauschale für zehn Beratungsstunden. Die Kosten von rund 1500 Euro übernimmt die Gemeinde, der Hauseigentümer beteiligt sich lediglich mit 100 Euro. Das Angebot wurde in den vergangenen zwei Jahren zwar nur einmal in Anspruch genommen, berichtete Bürgermeister Reimund Voß, trotzdem sollte dieser finanzielle Anreiz beibehalten werden. Den Vorschlag teilte das Gremium einstimmig.