Ende Januar beziehungsweise in der ersten Februarwoche flattert Immobilien- und Grundstücksbesitzern in Mellrichstadt der neue Grundsteuerbescheid ins Haus. Der Gang zum Briefkasten könnte für Eigentümer mit viel Grund und Boden schmerzlich werden. Denn das bayerische Ländergesetz zur Grundsteuer bezieht nicht den Wert der Immobilie und des Grundstücks ein, sondern richtet sich allein nach der Grundstücksgröße und den Gebäudeflächen. Das bedeutet im Klartext: Wer ein weitläufiges Grundstück mit Nebengebäuden sein Eigen nennt, wird künftig deutlich mehr Grundsteuer zahlen müssen.
Mellrichstadt