Vor zwei oder drei Jahren ruhte die Bahnlinie Schweinfurt-Kitzingen noch in tiefstem Dornröschenschlaf. Wer hätte damals geglaubt, dass sich Anfang 2019 praktisch alle gesellschaftlich relevanten Kräfte im Landratsamt von Schweinfurt versammeln und ihre Meinung über eine endgültige Entwidmung oder eine Reaktivierung der Steigerwaldbahn austauschen. Und wer hätte gedacht, dass sich der Kreistag für den Landkreis Schweinfurt demnächst mit der Frage beschäftigt, ob der Landkreis eine Potenzialanalyse für die Strecke bei der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG) anfordern will.
Sollte eine solche Analyse kommen und sollte sie Bedarf an der Strecke feststellen (wie das schon zwei andere Gutachten getan haben), wäre das womöglich schon der vorentscheidende Schritt Richtung Reaktivierung für einen Personenverkehr – zumindest zwischen Schweinfurt und Gerolzhofen.
Dynamik steigt
In den Landkreisen Schweinfurt und Kitzingen haben die Entwidmungsanträge der Anrainergemeinden (die Stadt Gerolzhofen hat den ihrigen allerdings wieder zurückgezogen) Dynamik und einen gewissen Zeitdruck in die Eisenbahnfrage gebracht. Die für eine Streckenentwidmung zuständige Regierung von Mittelfranken hat nämlich am 31. Dezember 2018 die Freistellungsanträge im Bundesanzeiger veröffentlicht und gleichzeitig die Eisenbahnverkehrsunternehmen, die zuständigen Träger der Landes- und Regionalplanung, die betroffenen Gemeinden sowie die Eisenbahninfrastrukturunternehmen, deren Infrastruktur direkt an die Steigerwaldbahn anschließt, zur Stellungnahme zu den Anträgen aufgefordert.
Diese Stellungnahmen müssen bis zum 30. Juni 2019 bei der Regierung von Mittelfranken in Ansbach eingegangen sein. Durch sie besteht Gelegenheit, Anregungen und Bedenken, die für oder gegen die Freistellung von Bahnbetriebszwecken stehen, vorzubringen. Ausnahme ist der Streckenabschnitt von Gochsheim/Sennfeld bis Schweinfurt-Hauptbahnhof. Hier ist das Eisenbahnbundesamt für die Entwidmungsfrage zuständig.
Genau das ist der Grund, warum Landrat Florian Töpper das Thema Stellungnahme auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreisausschusses am 28. Februar setzen wollte. So hat er es am Ende der Bahnkonferenz vom 28. Januar angekündigt. Warum nicht in den Kreistag, das große Gremium, das über eine so wichtige Frage entscheiden sollte? Florian Töpper erklärt es auf Anfrage. Seitens des Eisenbahn-Bundesamts bestand für den Landkreis eine Frist zur Stellungnahme hinsichtlich des Abschnitts, der die Gemeinde Sennfeld betrifft. Diese Frist war bis zum 7. März gesetzt. Daher war ursprünglich die Behandlung des Themas im Kreisausschusses am 28. Februar die einzige Möglichkeit für den Landkreis, fristwahrend zu handeln.
Auf Bitten des Landrats hat das Eisenbahnbundesamt die betreffende Frist mit E-Mail vom Freitag, 1. Februar, auf den 31. März.2019 verlängert. Landrat Töpper: „Damit ist es mir möglich, bei dieser für die Zukunft des ÖPNV grundlegenden Entscheidung das Gesamtgremium des Kreistags in dessen Sitzung am 14. März 2019 zu befassen. Ich freue mich, dass das Eisenbahnbundesamt meinem Wunsch entsprochen hat. So können wir dem in der gebotenen Breite erfolgten Meinungsbildungsprozess eine Beschlussfassung unter Beteiligung aller Kreistagsmitglieder folgen lassen.“ In die Sitzung des Kreistags werde er selbstverständlich und wie stets angekündigt einen Beschlussvorschlag einbringen.
Die Landkreise Schweinfurt und Kitzingen gehören zu denen, die für den großen Rest der Strecke zu einer Stellungnahme bei der Regierung von Mittelfranken aufgefordert sind. Nicht zuletzt deshalb hatte der Landkreis Schweinfurt am 28. Januar zu einer Konferenz über eine mögliche Reaktivierung der Steigerwaldbahn eingeladen. Landrat Florian Töpper und die Kreisräte wollten sich einen Überblick über alle Pro- und Kontra-Argumenteder Teilnehmer verschaffen.
Regierung würde Gutachten abwarten
Was geschieht nun aber, wenn der Schweinfurter Kreisrat eine Potenzialanalyse anfordern sollte und die BEG dafür länger als die Frist 30. Juni braucht? Dieser Fall könnte leicht eintreten. Dann wird die Regierung von Mittelfranken mit ihrer Entscheidung zuwarten, bis das BEG-Gutachten eintrifft, teilt deren Pressesprecherin Karin Christ mit. Allerdings muss der Regierung vor Fristende angezeigt werden, "dass innerhalb eines angemessenen Zeitablaufs nach Fristablauf ein als zweckdienlich anzusehender Beurteilungsbeitrag zum Beispiel in Form eines Gutachtens der Bayerischen Eisenbahngesellschaft nachgereicht wird."
Das Verfahren mit den Stellungnahmen bezweckt, der Regierung von Mittelfranken eine möglichst umfassende Grundlage für die Beurteilung zu schaffen, ob unter Würdigung aller Umstände die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Freistellung vorliegen. Das ist dann der Fall, wenn kein Verkehrsbedürfnis mehr besteht und langfristig eine Nutzung der Infrastruktur im Rahmen der Zweckbestimmung nicht mehr zu erwarten ist (Artikel 23, Absatz 1 Allgemeines Eisenbahngesetz).
Was bewirkt Rückzieher der Stadt?
Keine Einwirkung auf den zeitlichen Ablauf des Verfahrens hat dagegen der Rückzug der Stadt Gerolzhofen vom Entwidmungsantrag, teilt die Regierung von Mittelfranken auf Anfrage mit. Dieser Rückzieher bedeute nur, dass die Stadt das Freistellungsverfahren auf ihrem Gebiet beendet hat.
Bekanntlich möchte nach demBeschluss vom 7. Januarauch die Stadt abwarten, was ein BEG-Gutachten zu der Strecke feststellt. Der Wille einer einzelnen Gemeinde könne die Entscheidung der Regierung nicht in die eine oder Richtung bringen; vielmehr hänge diese Entscheidung von der "Würdigung aller Umstände des Einzelfalls an Hand objektiver Kriterien" ab, heißt es dazu aus Ansbach.
Während die Diskussion in Schweinfurt bereits weit fortgeschritten ist, setzt sie im Landkreis Kitzingen erst langsam ein. Die Fraktion der Grünen im Kreistag hat jetzt denAntraggestellt, der Kreistag möge sich gegen eine Freistellung der Strecke aussprechen. Eine Bahnstrecke sei immer ein Standortvorteil und eine Transportalternative zum Lkw. Es sollten nicht voreilig Fakten geschaffen werden, die zu Lasten zukünftiger Nutzer gehen, heißt es in der Begründung. Die Grünen fordern auch eine Anbindung der Bahnstrecke in Kitzingen als Straßenbahn auf Rillenschienen über die Nordbrücke an die Hauptstrecke Würzburg-Nürnberg.
Pater Julian von Reaktivierung überzeugt
Neben den Grünen setzt sich auch die neu gegründete Kitzinger Ortsgruppe des Verkehrsclubs Deutschland (VcD) für den Erhalt der Steigerwaldbahn ein. Dort engagiert sich Benediktinerpater Julian Glienke von der Abtei Münsterschwarzach. Er ist überzeugt, dass viele Bürger nicht nur den Streckenabschnitt Schweinfurt-Gerolzhofen nutzen würden, sondern eine Reaktivierung der Steigerwaldbahn sich auch auf den anderen Teil zwischen Gerolzhofen und Kitzingen auswirken würde.
Nach wie vor strikte Gegner der Bahnlinie sind alle Bürgermeister längs der Strecke im Landkreis Kitzingen von Prichsenstadt bis Kleinlangheim. Das wurde auf der Konferenz in Schweinfurt erneut deutlich.
In der nächsten Kreistagssitzung in Kitzingen wird der Punkt Steigerwaldbahn behandelt werden. Die Verwaltung wird dann vorschlagen, einer Entwidmung nicht zuzustimmen. Das teilt Günter Rauh auf Anfrage mit. Er ist am Landratsamt Kitzingen zuständig für die Bereiche Wirtschaftsförderung, Tourismus, ÖPNV. Gleichzeitig ist er Nahverkehrsbeauftragter
Empfehlung an Kreistag: Entwidmung nicht zustimmen
Rauh weiter: Eine Veranstaltung wie in Schweinfurt ist in Kitzingen nicht vorgesehen, da sich die Landkreisgemeinden bereits schriftlich positioniert haben. Eine kurz- oder mittelfristige Personenbeförderung auf dem Schienenabschnitt von Gerolzhofen nach Kitzingen sei wegen der bereits erfolgten Entwidmung der Schienenstrecke im Bereich der Gemarkung der Stadt Kitzingen und wegen des viel geringeren Fahrgastpotenzials auf diesem Teilabschnitt auch nicht möglich.
Ob ein Gleisanschluss vom Richthofen Circle über die Nordbrücke an den Bahnhof Kitzingen wegen der relativ großen Steigung auf dem kurzen Abschnitt überhaupt möglich wäre, müsste untersucht werden, sagt Rauh weiter.
Auch die Kitzinger Landrätin Tamara Bischof ist mittlerweile gegen die Entwidmung dieser Schienenstrecke, um sich für die Zukunft bei passenden Rahmenbedingungen die Option offen zu halten, den südlichen Teil der Steigerwaldbahn für den Güter- und Personenverkehr wieder zu nutzen.
