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Schweinfurt: Die Bürger müssen sich entscheiden

Schweinfurt

Die Bürger müssen sich entscheiden

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    Darüber, wie das Gelände in den Ledward Kasernen und am Kessler Field zukünftig aussehen soll, entscheiden die Schweinfurter beim Bürgerentscheid am 20. Januar.
    Darüber, wie das Gelände in den Ledward Kasernen und am Kessler Field zukünftig aussehen soll, entscheiden die Schweinfurter beim Bürgerentscheid am 20. Januar. Foto: Oliver Schikora

    Nur noch drei Wochen, dann gibt es endlich eine Entscheidung: Bürgerpark mit Landesgartenschau auf dem Gelände in den Ledward-Kasernen und dem Kessler Field oder auf der gleichen Fläche stattdessen ein Stadtwald. Noch vor Weihnachten wurden die Wahlunterlagen verschickt, am 20. Januar sind die Schweinfurter aufgerufen, zu wählen, was sie für die Entwicklung im Westen der Stadt für das Beste halten.

    Dass es zwei Bürgerentscheide sind, über die die Schweinfurter entscheiden, ist ein Novum. Zuerst kam das von Ulrike Schneider und Annelie Maidhof initiierte Bürgerbegehren "Für einen klimaschützenden und kostengünstigen Stadtwald". Sie sammelten im Sommer 2705 gültige Stimmen, am 23. Oktober ließ der Stadtratdas Bürgerbegehren zu und legte für den 20. Januar den Bürgerentscheid fest. Es folgte einen Monat später einen Tag vor Ablauf der Frist ein Ratsbegehren, initiiert von CSU, Linken, Grünen und proschweinfurt. Es trägt den Titel "Stadtgrün mit Zukunft: Bürgerpark für alle".

    39 708 Bürgerinnen und Bürger zur Wahl aufgerufen

    In der Woche vor Weihnachten verschickte die Stadtverwaltung die Wahlunterlagen. Zum Stichtag der Einreichung des Bürgerbegehrens am 28. September waren 39 708 Bürger wahlberechtigt. Wahlberechtigt sind laut Auskunft von Ordnungsreferent Jan von Lackum alle Gemeindebürger, die einen deutschen Pass haben oder einen aus einem Land stammen, das der Europäischen Union angehört. EU-Ausländer dürfen nur bei Gemeinde- und Landkreiswahlen ihre Stimme abgeben. bei Landtags- und Bundestagswahlen nicht, bei der Europawahl wie der im Mai 2019 nur dann in Deutschland, wenn sie schon drei Monate hier sind.

    Die Bürger bekommen zu ihrer Wahlbenachrichtigung mit dem Wahlschein eine Information zu den Bürgerentscheiden auf zwei DIN-A4-Seiten. Auf der zweiten Seite sind auf zwei Spalten gegenübergestellt die Argumente pro Bürgerpark und pro Stadtwald. Bekanntlich hat sich in den vergangenen Monaten zu dem ganzen Themenkomplex ein heftiger Streit zwischen den jeweiligen Befürwortern entwickelt.

    Die ehemalige US-Kaserne könnte für eine mögliche Landesgartenschau 2026 mit Bürgerpark umgestaltet werden. Das erste Ausstellungskonzept sieht zwei Teile vor: im Bereich Ledward Barracks und im Bereich Kessler Field.
    Die ehemalige US-Kaserne könnte für eine mögliche Landesgartenschau 2026 mit Bürgerpark umgestaltet werden. Das erste Ausstellungskonzept sieht zwei Teile vor: im Bereich Ledward Barracks und im Bereich Kessler Field. Foto: UmbauStadt GbR/WGF Landschaft

    Drei Fragen auf dem Stimmzettel

    Der Stimmzettel ist ein wenig kompliziert. Es stehen nämlich drei Fragen darauf. Die erste entscheidet mit der Überschrift Bürgerentscheid 1 das Ratsbegehren "Stadtgrün mit Zukunft: Bürgerpark für alle". Sie lautet: "Sind Sie für einen familienfreundlichen und klimaschützenden Bürgerpark auf dem Gelände der Ledward Barracks und des Kesslerfield, der bis 2026 im Rahmen einer Landesgartenschau mit Fördergeldern des Freistaates Bayern errichtet wird?"

    So könnte der Stadtwald auf dem Gelände in den Ledward-Kasernen und am Kessler Field aussehen: Mit Wegen, Bänken, Lichtungen und einem Wiesenstreifen am Rand.
    So könnte der Stadtwald auf dem Gelände in den Ledward-Kasernen und am Kessler Field aussehen: Mit Wegen, Bänken, Lichtungen und einem Wiesenstreifen am Rand. Foto: Oliver Schikora

    Der Bürgerentscheid 2 entscheidet das Bürgerbegehren "Für einen klimaschützenden und kostengünstigen Stadtwald". Die Frage lautet: "Sind Sie dafür, dass die Stadt Schweinfurt auf dem Konversionsgelände einen klimaschützenden und gleichzeitig kostengünstigeren Stadtwald anlegt?"

    Nun ist es möglich, dass die beiden Bürgerentscheide auf eine nicht miteinander zu vereinbarende Weise entschieden werden - sprich: Beide bekommen eine Mehrheit, die auch das Quorum erfüllt.  Dann sieht der Gesetzgeber eine Stichfrage vor, "man wollte ganz bewusst in so einem Fall eine Entscheidung", erklärt Jan von Lackum. Es zählt auch nicht, welcher der beiden Bürgerentscheide mehr Ja-Stimmen hätte, sondern die Stichfrage. Hier müssen die Wähler entscheiden, welcher Bürgerentscheid gelten soll: Ratsbegehren oder Bürgerbegehren.

    Beim Bürgerentscheid am 20. Januar entscheiden die Bürger, ob sie lieber einen Stadtwald oder einen Bürgerpark mit Landesgartenschau in den Ledward-Kasernen und auf dem Kessler Field wollen. Sollte beides gültig mit Ja entschieden werden, gibt es eine Stichfrage.
    Beim Bürgerentscheid am 20. Januar entscheiden die Bürger, ob sie lieber einen Stadtwald oder einen Bürgerpark mit Landesgartenschau in den Ledward-Kasernen und auf dem Kessler Field wollen. Sollte beides gültig mit Ja entschieden werden, gibt es eine Stichfrage. Foto: Oliver Schikora

    Das Quorum ist wichtig

    Bei Bürgerentscheiden in Bayern gibt es eine Quoren-Regelung. In Städten der Größe Schweinfurts mit über 50 000 Einwohnern müssen per Gesetz 15 Prozent der Abstimmungsberechtigten entweder mit Ja oder Nein gestimmt haben, sonst ist der Entscheid ungültig. Das passierte zuletzt beim Bürgerentscheid am 28. Januar 2018 über die Baumschutzverordnung.Die Befürworter einer Verordnung gewannen zwar die Mehrheit, erreichten aber nicht das Quorum, so dass der Entscheid ungültig war und letztlich die Baumschutzverordnung seit 1. Juli abgeschafft ist.

    Für den 20. Januar gilt also, dass bei beiden Bürgerentscheiden mindestens 5957 Ja- oder Nein-Stimmen (auf Basis des Wählerverzeichnisses am 28. September errechnet, es gilt das am 20. Januar vorliegende Wählerverzeichnis) vorliegen müssen, damit diese gültig sind. Für die Stichfrage gibt es kein Quorum. Das liegt daran, dass die Gültigkeit des Entscheides ja schon bei den ersten beiden Fragen geklärt wurde. Die Stichfrage durchzustreichen, wie von einem SPD-Ortsverband kürzlich empfohlen, hält Jan von Lackum nicht für zielführend. "Wer sich nicht entscheidet, überlässt die Entscheidung Dritten", so der Ordnungsreferent. Relevant wird die Stichfrage nur, wenn beide Bürgerentscheide mit Ja beantwortet wurden und das Quorum jeweils erreicht wurde. Hat einer der Bürgerentscheide das Quorum nicht erreicht oder wird, Gültigkeit vorausgesetzt, einer mehrheitlich mit Ja und der andere mehrheitlich mit Nein beantwortet, braucht es keine Stichfrage.

    Was passiert, wenn zwei Mal mit Nein abgestimmt wird

    Am besten für alle wäre eine klare Entscheidung für die eine oder die andere Seite. Wichtig zu wissen ist, dass wenn beide Begehren jeweils das Quorum nicht erfüllen und damit ungültig sind, der bestehende Stadtratsbeschluss, eine Landesgartenschau 2026 auf dem besagten Gelände zu veranstalten, gilt. Es ist natürlich auch möglich, dass beide Begehren mit Nein beantwortet werden. Würden sie jeweils das Quorum erfüllen, hätte dieses Nein für den Stadtrat rein rechtlich keine Bindung, so Jan von Lackum: "Die Rechtssprechung sagt, dass es sich nur um eine Ablehnung der Frage handelt, aber nicht gleichzeitig um die Bejahung des Gegenteils."

    Im Prinzip wäre der Stadtrat also in seiner Entscheidung frei, hat sich aber bereits in der Sitzung am 27. November zu einem anderen Vorgehen entschlossen, wie von Lackum hinweist: "Sollten beide Bürgerentscheide mit Nein entschieden werden und das Quorum ist erfüllt, wird sich die Politik an das Nein zu Bürgerpark mit Landesgartenschau und das Nein zum Stadtwald halten." Wichtig ist auch, dass über die Gestaltung des Stadtwaldes, sollte dieser von den Bürgern bevorzugt werden, ab dem 21. Januar nur der Stadtrat entscheidet und nicht die Bürgerinitiative. Diese gibt es nämlich rein rechtlich mit Abschluss des Bürgerentscheides am 20. Januar nicht mehr.

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