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Schweinfurt: Schweinfurt: 13-Jähriger wehrt sich gegen Quarantäne und Corona-Test

Schweinfurt

Schweinfurt: 13-Jähriger wehrt sich gegen Quarantäne und Corona-Test

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    Ist ein verpflichtender Corona-Test für Kinder zumutbar, wenn der Verdacht einer Ansteckung im Klassenzimmer besteht. Ja, sagt das Verwaltungsgericht Würzburg.
    Ist ein verpflichtender Corona-Test für Kinder zumutbar, wenn der Verdacht einer Ansteckung im Klassenzimmer besteht. Ja, sagt das Verwaltungsgericht Würzburg. Foto: Symboldbild: Michael Kappeler, dpa

    Das Verwaltungsgericht Würzburg hat den Eilantrag eines 13-Jährigen abgelehnt. Vertreten durch seine Eltern hatte sich der Schüler gegen die Anordnung des Gesundheitsamts Schweinfurt gewandt, sich in häusliche Quarantäne zu begeben und auf Corona testen zu lassen. Die Familie akzeptiert die Entscheidung offensichtlich nicht. Sie habe bereits Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München angekündigt, heißt es in einer Mitteilung des Würzburger Gerichts vom Dienstag.

    Das Gesundheitsamt stuft den Jugendlichen als Kontaktperson der Kategorie 1 ein, weil er sich über einen längeren Zeitraum hinweg mit einem positiv auf das Coronavirus getesteten Mitschüler im Klassenzimmer einer Schule in Schweinfurt aufgehalten hat. Laut den geltenden Infektionsschutz -Regelungen sind die Konsequenzen dann eine 14-tägige Quarantäne sowie die Verpflichtung zum PCR-Test. Nur so könne man eine Weiterverbreitung des hoch ansteckenden Erregers verhindern. 

    Eltern: Quarantäne ist Freiheitsentzug 

    Die Eltern des Schülers sehen das anders. Ihrer Meinung nach ist die Einordnung als Kontaktperson "willkürlich" erfolgt. Die Schüler im Klassenzimmer hätten schließlich die notwendigen Abstände eingehalten und eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen. Ein Klassenzimmer sei keine beengte Räumlichkeit, es werde dort auch regelmäßig gelüftet. Zudem, so die Eltern im schriftlichen Verfahren, sei die Quarantäne-Anordnung keine freiheitsbeschränkende, sondern eine "freiheitsentziehende Maßnahme", die nicht vom Gesundheitsamt, sondern nur per richterlichem Beschluss durchgesetzt werden könne – "gerade bei einem Kind".

    Rechtswidrig sei auch der Zwang zum PCR-Test, weil dabei tief in die Mund- beziehungsweise Nasenhöhle eingedrungen und Probematerial entnommen werde. So ein "invasiver Eingriff" dürfe nur mit Einwilligung des Betroffenen vorgenommen werden.  Diese liege aber nicht vor. Gleichzeitig ziehen die Eltern die Zuverlässigkeit von PCR-Tests ganz grundsätzlich in Zweifel. Das zeige das Beispiel eines Fußballers, dessen positives Testergebnis sich bei einer Überprüfung als falsch herausgestellt habe.

    Gericht: Es besteht Ansteckungsverdacht 

    Die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts wies die Argumentation des 13-Jährigen und seiner Eltern zurück. Das Robert Koch-Institut (RKI) nenne den gemeinsamen Aufenthalt mit einem positiv getesteten Mitschüler in einem Klassenzimmer ausdrücklich als "Beispiel für die Bejahung eines Ansteckungsverdachts". Insofern sei die Quarantäne-Anordnung "keine rechtswidrige Freiheitsentziehung". Ein Test, um zu klären, ob Klassenkameraden infiziert sind, sei zumutbar –nicht zuletzt vor dem Hintergrund der "aktuell exponentiell steigenden Infektionszahlen".

    Laut Auskunft des Landratsamts Schweinfurt, zu dem das Gesundheitsamt gehört, sind sämtliche 23 Klassenkameraden des 13-Jährigen an der nicht näher genannten Schweinfurter Schule ebenfalls zum Testen und in Quarantäne geschickt worden - offenbar ohne Probleme. Weitere Verfahren beim Verwaltungsgericht Würzburg seien jedenfalls nicht anhängig, so Landratsamt-Sprecher Andreas Lösch. 

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