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REGION GEROLZHOFEN: Thema Versicherung: Damit nicht der nächste Sturm-Schock folgt

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Thema Versicherung: Damit nicht der nächste Sturm-Schock folgt

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    Das Orkantief „Fabienne“ hatte am Sonntag, 23. September, in Schönaich nahezu das komplette Dach des Hauses von Gunther und Susanne Geiling am Ortsausgang nach Ebersbrunn abgedeckt. Wenige Tage später waren die Dachdecker schon weit vorangekommen. Die Geilings und andere Sturmgeschädigte hoffen nun, dass alles mit der Übernahme der Reparaturkosten durch die Versicherung klar geht.
    Das Orkantief „Fabienne“ hatte am Sonntag, 23. September, in Schönaich nahezu das komplette Dach des Hauses von Gunther und Susanne Geiling am Ortsausgang nach Ebersbrunn abgedeckt. Wenige Tage später waren die Dachdecker schon weit vorangekommen. Die Geilings und andere Sturmgeschädigte hoffen nun, dass alles mit der Übernahme der Reparaturkosten durch die Versicherung klar geht. Foto: Foto: Vollmann

    War schon heftig genug, was das Orkantief „Emma“ am 1. März 2008 an Verwüstung in Lülsfeld angerichtet hatte, so war die Intensität und Gewalt von „Fabienne“ jetzt am 23. September um ein Vielfaches höher. Das Ausmaß der Zerstörung lässt sich an für unumwerfbar gehaltene und doch niedergewalzte Hochspannungsmasten sowie eine über 35 Kilometer lange Schneise der Verwüstung von der Hallburg bei Volkach bis hinter Burgwindheim erkennen. In Schadensfällen wie diesen wird der Fokus auf das gelenkt, was in diesem Fall an großer Bedeutung gewinnt: die Versicherung.

    Neben Schönaich, Buch und Hof bei Ebrach war Untersteinach die am schwersten im Steigerwald betroffene Ortschaft. Wegen der vermeintlich geschützten Lage waren Sturmereignisse dort wie auch in Burgwindheim bisher praktisch unbekannt. So hatten die meisten keine Sturmversicherung abgeschlossen. Das rächt sich jetzt.

    Gärtnerei steht vor dem Nichts

    Im 140-Seelen-Dorf Untersteinach waren insgesamt 32 Anwesen teils schwer beschädigt worden. Burgwindheims Bürgermeister Heinrich Thaler war mit seinem Hof in Untersteinach selbst einer der Hauptbetroffenen. In Burgwindheim steht Thomas Mück mit seiner Zierpflanzengärtnerei buchstäblich vor den Scherben seiner Existenz, da er keine Sturmversicherung besitzt. Die durch die Luft gewirbelten Trümmerteile der vorgelagerten Hallen hatten die Gewächshäuser des Betriebs zerstört. Ohne Unterstützung weiß er nicht, wie es weitergehen soll.

    Innenstaatssekretär Gerhard Eck hatte kurz nach dem Sturm vor Ort in Schönaich versprochen, sich seitens des Freistaats die Fälle, wo keine Versicherung einspringen sollte, genau anzuschauen. Sollten Härtefälle darunter sein, werde man darüber nachdenken, wie geholfen werden könne.

    ÜZ geht komplett leer aus

    Die ÜZ Mainfranken hatte den Verlust der zerstörten Stromfreileitung zu beklagen, die durch den Wald von Schönaich nach Ebersbrunn und Hof führte. Sie ist inzwischen, wie berichtet, in Rekordzeit verkabelt worden. Auf Grund höherer Gewalt gibt es in diesem Fall für die ÜZ in Lülsfeld keine Abdeckung durch eine Versicherung. Über 250 000 Euro hat der regionale Energieversorger für die jetzt in der Erde verlegte neue Trasse in die Hand genommen. Auch die Kosten für die spätere Beseitigung der ruinierten Freileitung müssen nun ebenfalls von der ÜZ Mainfranken außerplanmäßig auf eigene Rechnung finanziert werden.

    Egal ob nun Wohnhäuser, Scheunen, andere Gebäude oder auch Autos beschädigt worden sind, die ganze Hoffnung der Betroffenen ruht in so einem Fall darauf, dass alles mit der Versicherung klar geht. Doch es gibt Fallstricke, die es zu beachten gilt, warnt Robert Scharf von der Versicherungskammer Bayern. Bei dem traditionellen Gebäudeversicherer sind trotz Wegfalls des einstigen Monopols noch immer über 90 Prozent der Gebäude samt Zubehör versichert. So sind auf dem Tisch von Robert Scharf in seinem Büro in Schweinfurt nach „Fabienne“ auch verschiedene Fälle etwa aus Schönaich oder Neuses am Sand gelandet.

    Grundsätzlich ist in Fällen wie „Fabienne“, die mit der Wohngebäudeversicherung abgeschlossene Sturmversicherung ausreichend, da hier die Vorgabe „Windstärke 8 und mehr“ klar erreicht ist. Die Versicherung deckt dabei auch Folgeschäden ab, etwa wenn Wasser ins Haus durchs abgedeckte Dach eingedrungen ist.

    An der Prämie zu sparen, kann fatal sein

    Ein Problem sei aber häufig, wenn versucht werde, an der Prämie zu sparen, so der Versicherungsfachwirt und zertifizierte Risikomanager. Sind die Deckungssummen nicht aktuell oder vielleicht sogar beim Abschluss einer Versicherung im Internet etwa bewusst oder auch nur aus Unwissenheit zu niedrig angesetzt worden, kann das böse ins Auge gehen. Versicherungen auf diesem Gebiet online abzuschließen, hält Robert Scharf deshalb für sehr riskant. Er unterstreicht: Da sollte man lieber jemanden von der Versicherung kommen lassen, der den Gebäudewert schätzt und somit den Versicherungswert festlegt. Zumal dann der Vertreter auch dafür haftet, wenn sich die Summe von ihm als zu niedrig bei der Gebäudebewertung angesetzt erweisen sollte.

    Robert Scharf: „Oft ist es im Schadenfall ja nicht mit ein paar Tausend Euro getan, sondern mit 20 000, 30 000 Euro oder mehr.“ So laufen Versicherungsnehmern im Schadensfall Gefahr, mehr Geld zu verlieren als sie im Vorfeld an Beiträgen gespart haben. Die Frage laute: Will ich beim Abschluss sparen oder einen starken Partner am Tag X?“ Das böse Erwachen komme, wenn die Deckung nicht passe. Er rät deshalb, unbedingt einen kompetenten Versicherungspartner mit Erfahrung zu wählen, der sich mit dem Abschluss derartiger Versicherungen auskennt.

    Schaden melden und dokumentieren

    Ist der Schadensfall eingetreten, sollte man diesen zeitnah telefonisch, per E-Mail oder auch per WhatsApp beim Versicherungsvertreter oder der Versicherung direkt melden und zum anderen nicht vergessen, die Schäden durch Bilder zu dokumentieren, indem man diese etwa selber oder vom Vertreter machen lässt. Bei einer Schadenshöhe bis 3000 Euro erfolgt die Abwicklung meist schnell und unbürokratisch, so dass sofort repariert werden kann. Er, so Scharf, verfüge zum Beispiel zudem über eine Sofortregulierungsvollmacht bis zu einer Höhe von 1500 Euro. Sollte alles geklärt und in Ordnung sein, müsse quasi nur auf das Knöpfchen gedrückt werden und ein, zwei Tage später sei das Geld beim Kunden.

    Sogenannte Sicherungs- und Schadenminderungsmaßnahmen sollten sofort ergriffen werden, etwa um das Eindringen von Wasser ins Gebäude zu verhindern. Hintergrund ist die sogenannte Schadenminderungspflicht. Aber auch hier heißt es: Keine Maßnahmen ohne aussagefähige Dokumentation und Beweissicherung. Also Fotos vom Gesamt- und Detailschaden machen und diese samt Rechnung für die erfolgte Notreparatur vorlegen. Was auch vielfach vergessen werde sei, sich die Eigenleistung zu notieren und die Materialkosten aufzuschreiben, um der Versicherung die Entschädigung in Rechnung zu stellen.

    Wenn Gutachten erforderlich sind

    Für die tatsächliche Wiederherstellung sind bei Schäden ab 3000 Euro Kostenvoranschläge einzuholen und einzureichen. Die Gesellschaft entscheide dann über die Freigabe der Reparatur oder ob noch ein Gutachter zur Klärung der Angelegenheit eingeschaltet wird. Bei größeren Schäden sei ohnehin ein Gutachten erforderlich, auch um festzustellen, ob etwa das Dach in Ordnung war oder ob es möglicherweise schon Vorschäden gegeben hatte. Auch grobe Fahrlässigkeit könnte sich nachteilig auswirken, sofern sie nicht mitversichert ist. Etwa wenn trotz Sturmwarnung das Scheunentor nicht geschlossen war, um nur ein Beispiel zu nennen.

    So wie die Handwerker nach solchen Schadensereignissen alle Hände voll zu tun haben, so gehe es auch in der Schadensabteilung der Versicherung hoch her, so Robert Scharf. Er bittet deshalb schon jetzt um Verständnis dafür, dass dann dort zunächst eine gewisse Überlastung herrscht, bis zusätzliche Kräfte rekrutiert worden sind oder auch die Arbeitszeit aufs Wochenende ausgedehnt worden ist.

    Versicherungsschutz regelmäßig prüfen

    Robert Scharf legt den Versicherten jedenfalls eindringlich nahe, ihren Versicherungsschutz spätestens alle fünf Jahre zu überprüfen, ob er noch zeitgemäß ist. Nur die Positionen, die der Vertrag hergibt, würden ersetzt. Darüber müsse man sich im Klaren sein, so der Mann von der Versicherungskammer Bayern.

    Und das ist in Sachen Arbeitsschutz zu beachten:  Mehr hier !

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