"Verstoß gegen Lockdown: In der Toilette vor der Polizei versteckt" - so lautet die Überschrift zu einem Beitrag, den diese Redaktion unlängst auf Grundlage des Polizeiberichts veröffentlicht hatte. Der Fall aus Leinach, bei dem die Polizei in einer Wohnung Personen aus vier verschiedenen Haushalten angetroffen und damit einen Verstoß gegen die 8. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) festgestellt hatte, wirft Fragen auf.
Ochsenfurt