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ERLABRUNN: Erlabrunn-Fall: Gemeinde einigt sich mit gekündigtem Bauhofleiter

ERLABRUNN

Erlabrunn-Fall: Gemeinde einigt sich mit gekündigtem Bauhofleiter

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    Das Gemeindezentrum in Erlabrunn mit Bauhof. Die Kündigung des Bauhofleiters nach dem aufsehenerregenden „Erlabrunn-Prozess“ wurde nun außergerichtlich bestätigt.
    Das Gemeindezentrum in Erlabrunn mit Bauhof. Die Kündigung des Bauhofleiters nach dem aufsehenerregenden „Erlabrunn-Prozess“ wurde nun außergerichtlich bestätigt. Foto: Foto: Achim Muth

    Wie bei der Güteverhandlung am Arbeitsgericht Würzburg im Dezember letzten Jahres angeregt, wurde die Kündigungsschutzklage eines Bauhofleiters und gleichzeitigen Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr gegen die Gemeinde Erlabrunn (Lkr. Würzburg) außergerichtlich geregelt. Diese Information gab Bürgermeister Thomas Benkert (UBE) in der Sitzung des Gemeinderates am Donnerstagabend. Im Nachgang zu seiner Verurteilung zu 22 Monaten Haft ohne Bewährung im November letzten Jahres wegen fahrlässiger Tötung im bundesweit Aufsehen erregenden „Erlabrunn-Prozess“ war der 58-Jährige von der Gemeinde fristlos gekündigt worden. Gleichzeitig wurde er durch die Gemeinde vom Amt des Kommandanten und vom aktiven Dienst in der Feuerwehr suspendiert.

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