Mitte Mai war es wieder so weit: Gleich beide Giebelstadter Regenüberlaufbauwerke entließen überschüssiges Abwasser aus der Kanalisation in den Dammbach und den Sulzdorfer Bach. Das ist technisch gewollt in den noch immer üblichen Mischwasser-Kanalsystemen. Dabei geht man davon aus, dass bei starkem Regen der erste Abwasserschwall in die Kläranlage abgeführt wird und das nachfolgende, kaum noch verschmutzte Regenwasser direkt in den Bach geleitet werden kann. Doch Stefan Herrmann und sein Bruder Josef Valentin aus Gaubüttelbrunn, die seit langem den Umgang mit dem Dammbach kritisieren, sehen sich bestätigt.
Nicht einmal ein halber Tag mit stärkerem Niederschlag hat ausgereicht, um die beiden Regenüberlaufbecken zum Überlaufen zu bringen und so Überbleibsel wie Toilettenpapier in den ohnehin stark begradigten und naturfern ausgebauten Bach zu schwemmen. Das Wasserwirtschaftsamt sieht deshalb keinen Handlungsbedarf und verweist, ebenso wie die Gemeinde Giebelstadt, auf die technisch ausreichende Auslegung der Regenüberlaufbauwerke und die Einhaltung gesetzlicher Verschmutzungsgrenzen. Deutliche Kritik am Umgang mit dem Dammbach kommt hingegen aus dem Landwirtschaftsamt.
Keine überhöhte Verschmutzung
Dass ein ordentlicher Wasserschwall durch den Bach gelaufen sein muss, ist auch am Tag nach dem Regen noch deutlich am niedergedrückten Bewuchs zu erkennen. "Über Regenüberlaufbecken in Mischkanalisationen können daher bei Regenereignissen zum Teil erhebliche Mengen Mischwasser in die Gewässer gelangen", heißt es dazu von der Gewässeraufsicht am Landratsamt. Man gehe davon aus, dass die noch enthaltenen Verschmutzungen von Kleinstlebewesen im Bach biologisch abgebaut werden.

Auf Fotos, die Josef Valentin Herrmann Mitte März gemacht hat, ist das Ergebnis deutlich zu sehen: Noch über mehrere Hundert Meter hinweg hatten sich unappetitliche Schwemmstoffe aus der Giebelstadter Kanalisation abgesetzt. Auch dies ist, so die Gewässeraufsicht, unbedenklich. Es sei "zwar unansehnlich, aber im konkreten Fall bei dem bekannten Ausmaß kein Anlass zum Einschreiten der Behörden". Auch bei offenen Gewässern sei nicht davon auszugehen, dass diese sich in einem hygienisch einwandfreien Zustand befinden.
Die Marktgemeinde Giebelstadt sieht sich bestätigt: "Das Wohl der Allgemeinheit wurde zu keinem Zeitpunkt gefährdet", heißt es aus dem dortigen Bauamt. Die Gemeinde komme ihren Verpflichtungen "vollumfänglich gemäß der geltenden Rechtslage" nach. Der Markt Giebelstadt verfüge über eine wasserrechtliche Erlaubnis, Mischwasser aus dem Regenüberlaufbecken in das Gewässer abzuleiten.
"Das Wohl der Allgemeinheit wurde zu keinem Zeitpunkt gefährdet."
Stellungnahme der Marktgemeinde Giebelstadt
Darin sieht sich die Gemeinde auch von den Ergebnissen einer biologisch-chemischen Untersuchung bestärkt, die das Wasserwirtschaftamt erst im Frühjahr vorgenommen hat. Ammonium-Stickstoff, der auf die Einleitung von Gülle oder schlecht gereinigtem Abwasser hindeuten würde, sei nicht zu finden gewesen, teilte das Wasserwirtschaftsamt mit. Der Gehalt von 3,3 Milligramm organischen Kohlenstoffs pro Liter liege nur unwesentlich höher als in einem sauberen Spessartbach und sei für ein Gewässer in einem stark landwirtschaftlichen Gebiet normal.
Auch aus der Antwort auf eine Landtagsanfrage von Kerstin Celina (Grüne) zur Wasserqualität geht hervor, dass sich das gesamte Bachsystem chemisch in einem "guten" und ökologisch zumindest in einem "mäßigen" Zustand befindet. Das widerspricht zumindest den Analysen, die die Brüder Herrmann im Frühjahr selbst veranlasst haben und bei der Fäkalkeime nachgewiesen wurden. Woher sie stammen, bleibt unklar.

In der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie ist verbindlich geregelt, dass für Oberflächengewässer bis 2021 ein "guter ökologischer Zustand" anzustreben ist. So hat der Nachbarort Kirchheim, durch dessen Ortsteil Gaubüttelbrunn der Dammbach fließt, ein Gewässerentwicklungskonzept erarbeiten lassen. Unter anderem versucht man, im Rahmen eines solchen Konzepts den begradigten Bachläufen ein natürliches Fließverhalten zurückzugeben, um so ihre biologische Aktivität und Selbstreinigungskraft zu stärken
Giebelstadt verweist dagegen darauf, dass die nötigen Grundstücke nicht der Gemeinde gehörten. Trotzdem können Stefan und Josef Valentin Herrmann nicht verstehen, warum an den Regenüberlaufbecken nicht wenigstens die unansehnlichen und unappetitlichen Schwemmstoffe mit Rechen oder Sieben abgetrennt werden.
Kritik aus der Landwirtschaft
Schützenhilfe erhalten die Kritiker aus dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Der Leiter der dortigen Landwirtschaftsabteilung, Heiko Lukas, geht auf Anfrage der Redaktion davon aus, dass zumindest Mitte März ein Verstoß gegen das Wasserrecht vorlag, als Schwemmstoffe bis auf die angrenzenden Äcker gelangten. Das Einschwemmen von Fäkalien und sonstigem Schmutz auf Teilflächen von Äckern sei verboten. Die "unsachgemäßen Ablagerungen" seien vom Verursacher zu beseitigen.
"Die Havarie ist auch für die Landwirtschaft ärgerlich", schreibt Lukas in seiner Stellungsnahme weiter. In der öffentlichen Wahrnehmung stünden nämlich die Landwirte als alleinige oder überwiegende Verursacher der Gewässerbelastung da.