Kein Geld, jede Menge Mahnungen und Ratlosigkeit: Hoch verschuldete Menschen, die von einer Zwangsvollstreckung bedroht sind, halten sich üblicherweise geradeso über Wasser. Helfen sollen sogenannte Pfändungsfreibeträge, die Schuldnerinnen und Schuldner absichern, unter das Existenzminimum zu rutschen. Nun wurden die Beträge für die Pfändungsfreigrenzen erhöht.
Doch genau versteht man darunter, wie hoch sind die Pfändungsfreigrenzen 2023, wie lange gelten sie und welches Konto braucht man, um von ihnen zu profitieren?
Was sind Pfändungsfreigrenzen?
Um hoch verschuldeten Menschen das Existenzminimum zu sichern, hat der Gesetzgeber sogenannte Pfändungsfreigrenzen festgelegt. Sie sollen Schuldnerinnen und Schuldner, die von einer Zwangsvollstreckung bedroht sind, vor einer Pfändung des existenzsichernden Einkommens schützen, das etwa von einem Nebenjob oder von Sozialleistungen wie dem Bürgergeld stammt. Alles, was unterhalb einer bestimmten Freigrenze liegt, darf somit nicht gepfändet werden. Die Beträge sind zudem abhängig von zu leistenden Unterhaltszahlungen.
Die Freigrenzen werden von der Bundesregierung jährlich an die allgemeine Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst. Die neuen Pfändungsfreigrenzen gelten bis zum 30. Juni 2024. Sie ergeben sich aus der sogenannten Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung, die das Bundesministerium der Justiz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Pfändungstabelle: Welche Freibeträge gelten seit Juli 2023?
Der sogenannten Pfändungstabelle zufolge beträgt der unpfändbare Grundbetrag für Nettoeinkommen seit 1. Juli 2023 monatlich nun 1409,99 Euro. Eine Erhöhung von über 60 Euro im Vergleich zu der alten Pfändungsfreigrenze.
Einen Überblick über die neuen Grundfreibeträge auch mit Blick auf zusätzliche Personen einer Bedarfsgemeinschaft, für die Unterhalt gezahlt wird, lesen Sie hier:
Personen | alter Betrag | seit 1. Juli 2023 |
Alleinstehende (Grundfreibetrag) | 1330,16 Euro | 1402,28 Euro |
zusätzlich für einen Unterhaltsbeziehenden | 500,62 Euro | 527,76 Euro |
zusätzlich für zweiten bis fünften Unterhaltsbeziehenden | 278,90 Euro | 294,02 Euro |
höchster Grundpfändungsbetrag | 2946,38 Euro | 3106,12 Euro |
Wie der Tabelle zu entnehmen ist, liegen die Freibeträge im Falle einer Unterhaltspflicht des Schuldners deutlich höher. Bei einer unterhaltsbeziehenden Person darf beispielsweise erst ab einem Einkommen von 1940 Euro gepfändet werden. Auf den Grundfreibetrag kommt also der Betrag für einen Unterhaltsbeziehenden obendrauf.
Was ist ein P-Konto?
Durch ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) wird das Einkommen durch die Zivilprozessordnung (Paragraf 850c) bis zu einer festgelegten Grenze geschützt. Der Gesetzgeber garantiert somit, dass der Schuldner auch weiterhin alltägliche Geschäfte abwickeln kann. Hierfür muss nur das bestehende Bankkonto beim jeweiligen Finanzinstitut in ein P-Konto umgewandelt werden.
Alle Zahlungseingänge auf einem P-Konto sind bis zu einem Grundfreibetrag von derzeit 1410 Euro pro Monat vor der Kontopfändung geschützt, ganz gleich ob es sich um Zahlungen des Arbeitgebers, der Rentenversicherung oder der Arbeitsagentur handelt.
Pfändungstabelle: Wie kann man von den Freibeträgen profitieren?
Die Einrichtung eines P-Kontos ist der einfachste und sicherste Weg, um von den Pfändungsfreigrenzen zu profitieren. Dadurch ist der persönliche Freibetrag automatisch vor einer Pfändung geschützt..
Die Verbraucherzentrale weist zudem darauf hin, die Umsetzung und Einhaltung der neuen Freibetragsgrenzen genau zu prüfen und im Zweifel schriftlich zurückfordern.
Pfändungstabelle und P-Konto: Gelten die neuen Beträge automatisch?
Ja, die neuen Beträge werden automatisch umgesetzt. Kreditinstitute müssen laut verbraucherzentrale.de sowohl den geänderten Grundfreibetrag als auch die angehobenen Freibeträge für weitere Personen automatisch aktualisieren. Hierfür bedarf es Seitens der Schuldner keine neuen Bescheinigungen.