Es wird voll auf den Straßen – Dieses Wochenende bekommen mit Bayern und Baden-Württemberg auch die letzten Bundesländer Sommerferien. Gleichzeitig fahren viele Urlauber bereits wieder nach Hause Richtung Norden. Der ADAC rechnet deshalb mit dem Höhepunkt der Sommerreisewelle und langen Staus sowohl Richtung Süden als auch in den Norden.
Für zusätzlichen Stau sorgen Baustellen auf Autobahnen. Auch in Unterfranken gibt es davon wieder einige: An 13 Stellen wird auf Autobahnen in der Region derzeit gebaut. Besondere Stau-Hotspots ergeben sich dadurch laut Autobahndirektion Nordbayern zwar nicht, doch generell seien die A3 und die A7 zu Ferienbeginn stark belastet.

Später als geplant wird der sechsstreifige Ausbau der A3 zwischen Würzburg-Heidingsfeld und der Mainbrücke Randersacker fertig. Verantwortlich dafür sind rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Planern und Baufirmen. Nach aktuellem Plan sollen die Arbeiten im Herbst 2021 beendet sein. Der Verkehr soll dann wieder normal laufen. Für das Jahr 2022 stehen noch Lärmschutzarbeiten an.
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Verzögerung bei Schraudenbach-Brücke nach tödlichem Unglück
Auch bei der Schraudenbach-Brücke (Lkr. Schweinfurt) verzögerte sich der Bau, sie soll jedoch im November dieses Jahres für den Verkehr freigegeben werden. Im Juni 2016 stürzte auf der A7 beim Wernecker Ortsteil Zeuzleben ein frisch betoniertes Brückenteil von rund 40 Metern Länge ein, da ein tragendes Gerüst zusammengebrochen war. Ein 38-jähriger Bauarbeiter kam bei dem Unglück ums Leben, mehr als ein Dutzend Menschen wurden verletzt. Durch den Unfall verzögerte sich der Neubau der Brücke um etwa eineinhalb Jahre. Im September 2018 wurden drei Ingenieure von der Staatsanwaltschaft angeklagt. Wann der Prozess um die Schraudenbach-Brücke beginnt, steht laut dem Schweinfurter Landgericht noch nicht fest.
Mit ein wenig Entspannung ist auf der A3 im Herbst dieses Jahres zu rechnen. Die Brücke bei Rohrbrunn und der Abschnitt zwischen der Haseltalbrücke und der Anschlussstelle Marktheidenfeld sollen dann fertig sein.
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Die Arbeiten zur Brückeninstandsetzung von Gollhofen bis Uffenheim-Langensteinach auf der A7 werden bis Ende Juli abgeschlossen, bestätigt die Autobahndirektion Nordbayern. Der Verkehr läuft bereits wieder normal auf allen Fahrstreifen, aktuell finden jedoch noch Aufräumarbeiten statt.
Stau im Süden Bayerns und Fahrverbot in Tirol
Einen Großteil der Urlauber zieht es im Sommer Richtung Süden. Besonders belastete Strecken im Süden Bayerns sind an den Wochenenden laut Bernd Emmrich, Fachreferent Verkehr und Umwelt beim ADAC, deshalb folgende Autobahnabschnitte:
- A8 München - Salzburg
- A9 Ingolstadt - München
- A7 Ulm - Füssen/Reutte
- A93 Inntaldreieck - Grenzübergang Kiefersfelden/Kufstein
- A96 Memmingen - Lindau/Bregenz
- A99 Ostumfahrung München
- Aktuelle Stauprognosen gibt der ADAC auf seiner Internetseite
Auch das umstrittene Ausweichverbot in Tirol sollten Autofahrer im Hinterkopf behalten, erinnert ADAC-Fachmann Emmrich. Das österreichische Bundesland hat die Routen abseits der Autobahn für den überregionalen Durchgangsverkehr gesperrt. Das bedeutet, dass ausländische Autofahrer bei Stau auf der Autobahn nicht auf die Landstraßen ausweichen dürfen. Konkret handelt es sich um die Inntalautobahn A12 und die Brennerautobahn A13. Das Verbot soll die Anwohner in den Dörfern entlasten.
Richtiges Verhalten im Stau Rettungsgasse bilden! Sobald ein Stau entsteht, also bereits bei stockendem Verkehr, müssen Autofahrer eine Rettungsgasse bilden. Die Rettungsgasse wird immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen gebildet. Wer sich nicht daran hält, dem droht ein Bußgeld von 200 bis 320 Euro. Bei der nächsten Ausfahrt abfahren? Bei einem Stau die Autobahn bei der nächsten Abfahrt zu verlassen, ist hierzulande erlaubt, löst das Problem aber in der Regel nicht. Denn oft gibt es auf den Landstraßen hinter der Abfahrt neue Staus und die Ausweichstrecken sind verstopft. Standstreifen freihalten! Egal, wie sehr es sich auch staut: Auf der Standspur darf kein Fahrzeug fahren. Wer dennoch den Standstreifen nutzt, etwa um schneller zum Rastplatz oder zur Autobahnausfahrt zu gelangen, riskiert 75 Euro Bußgeld und einen Punkt. Einzige Ausnahme: Wenn Verkehrszeichen die Nutzung des Standstreifens erlauben. Auch das Halten auf dem Standstreifen der Autobahn ist verboten. Wer dagegen verstößt, muss 30 Euro Verwarnungsgeld zahlen. Beim Parken wird es noch teurer: 70 Euro Bußgeld und ein Punkt. Nicht auf der Autobahn aussteigen! Laut Straßenverkehrsordnung ist es auch im Stau nicht erlaubt, auf der Autobahn aus dem Auto zu steigen. Das Betreten der Fahrbahn ist nur erlaubt, um einen Unfall abzusichern. Ein Verstoß wird mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro geahndet. Steht der Verkehr auf der Autobahn bei einer Vollsperrung für lange Zeit, wird die Polizei jedoch vermutlich auf eine Anzeige verzichten, wenn Sie kurz aussteigen und sich die Beine vertreten. Dabei dürfen Sie natürlich die Rettungskräfte nicht behindern. Sie sollten sich aber nie weit von Ihrem Fahrzeug entfernen – schließlich kann sich der Stau genauso schnell wieder auflösen, wie er entstanden ist. Rechts überholen? Rechts überholen ist nur dann erlaubt, wenn der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen steht oder mit höchstens 60 Stundenkilometern fährt. Bei stehendem Verkehr darf man rechts mit maximal 20 Stundenkilometern vorbeifahren. Ist der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen in Bewegung, darf rechts mit einer Differenzgeschwindigkeit von höchstens 20 Stundenkilometern überholt werden. Sie dürfen dann also höchstens Tempo 80 fahren. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Geldbuße von 100 Euro sowie einen Punkt. Nicht rückwärts fahren und wenden! Rückwärtsfahren oder gar wenden ist auf der Autobahn natürlich auch im Stau tabu, es sei denn, die Polizei fordert dazu auf. Sonst drohen eine Geldbuße bis zu 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Nicht mit dem Handy telefonieren! Auch während eines Staus ist das Telefonieren ohne Freisprechanlage strikt verboten, sofern der Motor nicht ausgeschaltet ist. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro bis 200 Euro, zwei Punkten und einem Fahrverbot rechnen. (mel/ADAC)