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LESERANWALT: Leseranwalt: Wenn die "Spaltung" in der Schlagzeile den Trennungsgrundsatz trifft

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Leseranwalt: Wenn die "Spaltung" in der Schlagzeile den Trennungsgrundsatz trifft

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    Geht die Spaltung quer durch die Parteien? Der Bundestag bei der Orientierungsdebatte zu einer SARS-CoV-2-Impfpflicht am 26. Januar.
    Geht die Spaltung quer durch die Parteien? Der Bundestag bei der Orientierungsdebatte zu einer SARS-CoV-2-Impfpflicht am 26. Januar. Foto: Kay Nietfeld, dpa

    Der klassische Grundsatz, Meinungen von Nachrichten und Informationen erkennbar zu trennen, wird oft und gerne eingefordert. Ich zeige nun wieder einmal beispielhaft an einem Fall, wie man dieser Regel besser gerecht werden kann. Am 27. Januar lautete die Schlagzeile auf der Titelseite der Zeitung "Spaltung quer durch die Parteien". In dem Artikel berichteten und analysierten Korrespondenten in Berlin. Es ging um die Bundestagsdebatte vom Vortag zum Für und Wider einer Impfpflicht.

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