Lange wurde über sie diskutiert und beraten, ab 2026 soll sie nun kommen: die Aktivrente. Sie ist Teil der angekündigten Rentenreform von Union und SPD und soll das Arbeiten im Alter deutlich attraktiver machen. Schon jetzt gibt es – zumindest bei der Altersrente – keine Hinzuverdienstgrenze mehr, trotzdem müssen Rentnerinnen und Rentner noch Steuern und Sozialabgaben zahlen, wenn sie während der Rente noch arbeiten wollen. Die Aktivrente soll Senioren nun künftig noch mehr finanzielle Anreize bieten.
Aktivrente: Was heißt das?
In Deutschland herrscht in vielen Branchen Fachkräftemangel. Um diesem zu begegnen und Erwerbstätige länger in Arbeit zu halten, haben Union und SPD die sogenannte Aktivrente beschlossen. Dadurch sollen Rentnerinnen und Rentner künftig bis zu 2000 Euro pro Monat steuerfrei dazuverdienen können. Die Aktivrente ist also keine eigene Rente, die extra ausbezahlt wird, sondern ermöglicht es Senioren im Alter mehr Geld zu verdienen, ohne dafür Steuern zu zahlen. Zusammen mit dem Grundfreibetrag sind es 2026 dann 36.348 Euro pro Jahr. Bei einem Spitzentreffen im Kanzleramt einigten sich die Parteien laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa) darauf, dass die Aktivrente ab dem 1. Januar 2026 umgesetzt wird und das entsprechende Gesetz in Kraft tritt.
Bei den Diskussionen über die Aktivrente war lange ungewiss, ob es einen Progressionsvorbehalt gibt und damit im Folgejahr doch Steuern für Rentner anfallen. Beim Progressionsvorbehalt können bestimmte Einkünfte, auf die eigentlich keine Steuern anfallen würden, dazu führen, dass sogar mehr Steuern gezahlt werden müssen, da diese Einkünfte den Steuersatz für das steuerpflichtige Einkommen erhöhen. Dieser Umstand würde den Effekt der Aktivrente allerdings verpuffen lassen. Nun ist aber sicher, dass es keinen Progressionsvorbehalt gibt und damit auch wirklich keine Steuern anfallen. Es soll zudem nicht erst nach der Steuererklärung mehr Netto geben, sondern schon beim Lohnsteuerabzug.
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden allerdings auch bei der Aktivrente fällig. Beiträge zur Rentenversicherung müssen hälftig nur die Arbeitgeber zahlen, Rentnerinnen und Rentner können das freiwillig tun, um weitere Ansprüche aus der Rentenversicherung zu erhalten.
Übrigens: Neben der Aktivrente soll ab 2026 auch die Frühstart-Rente kommen. Die genauen Eckpunkte sollen noch dieses Jahr beschlossen werden. Ab dem 1. Januar 2026 sollen Kinder ab dem sechsten Lebensjahr zehn Euro pro Monat vom Staat bekommen. Das Geld soll in einem individuellen Altersvorsorgedepot angelegt werden. So könnten Versicherte allein dadurch rund 2500 Euro Rente erhalten.
Aktivrente: Gibt es Voraussetzungen?
Die Aktivrente ist nur für Rentnerinnen und Rentner vorgesehen, die das reguläre Renteneintrittsalter erreicht haben. Früher in Rente zu gehen, um dann den steuerfreien Betrag zu nutzen, ist also nicht möglich. Außerdem gilt die Aktivrente nur für reguläre, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Für Selbstständige gilt die Aktivrente also nicht, was in der Vergangenheit für Kritik gesorgt hat. Auch für Freiberufler, Land- und Forstwirte, Minijobs sowie Beamtinnen und Beamte ist sie nicht vorgesehen, wie die Bundesregierung mitteilt.
Übrigens: Die Bundesregierung hat bereits ein Rentenpaket geschnürt, das sich mit dem Rentenniveau und der neuen Mütterrente befasst. Laut der Bundesregierung wurde entschieden, dass das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent des Durchschnittslohns stabil gehalten wird. Es bedeutet aber nicht, wie viele Menschen glauben, dass Rentner 48 Prozent ihres letzten Gehalts als Rente erhalten.
Außerdem wurde die Ausweitung der Mütterrente beschlossen. So werden auch Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, drei Jahre Kindererziehungszeiten anerkannt, nicht wie bislang nur zweieinhalb Jahre. Für Kinder, die 1992 oder später zur Welt gekommen sind, erhalten sie bereits drei Jahre Kindererziehungszeiten. Die Mütterrente III soll spätestens 2028 umgesetzt sein und soll rückwirkend ab 2027 ausgezahlt werden. Wer Sozialleistungen wie Wohngeld oder Grundsicherung erhält oder neben der Altersrente eine andere Rentenart wie die Witwenrente bezieht, muss aufpassen, denn unter Umständen wird die Mütterrente III darauf angerechnet.
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