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Haßfurt: Amtsgericht Haßfurt verurteilt Rentner Stefan Niehoff zu Geldstrafe

Haßfurt

Amtsgericht Haßfurt verurteilt Rentner Stefan Niehoff zu Geldstrafe

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    Stefan Niehoff (rechts) und sein Verteidiger Marcus Pretzell an diesem Mittwoch vor Gericht in Haßfurt.
    Stefan Niehoff (rechts) und sein Verteidiger Marcus Pretzell an diesem Mittwoch vor Gericht in Haßfurt. Foto: René Ruprecht

    Das Amtsgericht Haßfurt hat den Rentner Stefan Niehoff, der im Zuge der sogenannten „Schwachkopf-Affäre“ um den damaligen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck bundesweit Bekanntheit erlangte, an diesem Mittwoch zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Höhe: 55 Tagessätze je 15 Euro, also 825 Euro.

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    9 Kommentare
    Albrecht Schnös

    Auch in der DDR wurde Recht gesprochen. Von der Zeit davor wollen wir gar nicht sprechen, auch da wurde Recht gesprochen, die Urteile sind bis heute gültig. Und nun sind wir in der Zeit danach. Und wieder wird Recht gesprochen. Es ist so lächerlich, das alles für Franken erlaubt ist. Aber für Deutschland ist es verboten. Nummernschilder sind verboten. Stefan Schmitt wird zum Problem. Es wirkt manchmal surreal. Verstand ist nicht immer Grundvoraussetzung für ein Amt. Politiker beweisen dies fast täglich. Jede Zeit hat ihre Richter, die im Namen des - darf man Volk noch schreiben? - die im Namen des Staates - Urteile aussprechen.. Alles ist der jeweiligen Zeit geschuldet. Zeit der Freiheit oder Zeit der Repression? Die Zeit der Freiheit ist Vergangenheit. Bilder der Vergangenheit sind nun Mittel zur Repression. Einfach nur sehr traurig. Nur noch Symbolik. Dort wo gehandelt werden müsste - nur Stillstand - und ganz viel Symbolik.

    Jürgen Gittel

    Also irgendwie ist die Begründung des Urteils etwas seltsam. Dann müssten all unsere Lehrer verknackt werden, wenn sie zum Thema 2. Weltkrieg Bilder von dem mit dem Gruß zeigen. Oder dann gehören auch die Dokus von den Reichsparteitagen verbieten. Wenn man die anschaut, ist man doch nicht gleich rechts gelagert. Wenn man so argumentiert, dann am besten diesen dunklen Teil der dt. Geschichte überall ausblenden und vergessen.

    Peter Koch

    Ich glaube diesem Rentner und seinem Verteidiger kein Wort. Zu offensichtlich ist, dass sich der Rentner liebend gerne vor den Karren der von ihm herzlich geliebten Alice Weidel spannen lässt. Ein Medienverfahren ist es allerdings, aber ein vom Rentner und seinen Unterstützern verursachtes.

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    Anton Müller

    Seh ich genauso! sdfsdfsdfsdd

    Martin Deeg

    Was für eine lachhafte Posse - für alle Beteiligten....! Wenn Niehoff Charakter hat, lässt er die Rechtsmittel bleiben und beantragt die Umwandlung dieser (lächerlichen) Geldstrafe in Sozialstunden - dann kann er durch sinnvolle Tätigkeit in einem Behindertenwohnheim, einem Jugendhilfeheim oder auch einem Flüchtlingsheim zeigen, dass das Posten dieser Bilder tatsächlich nichts mit einer "Gesinnung" zu tun hat....

    Roland Albert

    War doch klar, dass er für irgendwas verknackt werden muss, denn die Justiz muss ja ihr Gesicht wahren… Wenn ich für alle Bilder, die ich noch vom Opa und klein Adolf im Schrank habe, bestraft werden würde, wäre es auch kein Spass mehr. Alle Bilder vom kleinen Österreicher sind frei im Netz erhältlich, ebenso die rechtshändigen Grussformeln. Wenn man das unterbinden möchte, möge man die Zensur wieder einführen. Ansonsten muss eine Demokratie das 80 Jahre nach NaziEnde einfach aushalten. Nur meine Meinung… Wenns die aktuelle Politik nicht schafft, dass die Mehrheit zufrieden ist, muss man da ansetzen. Aus der Geschichte raus haben immer die Unzufriedenen nichts gelernt. Dennoch muss es da juristisch und politisch andere Lösungsansätze geben, als den sogenannten Hass imNetz vor allem ranzuspannen… Die Revision muss sein…

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    Martin Deeg

    ...."War doch klar, dass er für irgendwas verknackt werden muss, denn die Justiz muss ja ihr Gesicht wahren…" Sie scheinen ja nicht viel von der örtlichen Justiz zu halten - oder kommt das darauf an, gegen wen es geht....? Die "Revision" ist im übrigen eine Berufung.

    Roland Albert

    Revision oder Berufung… Für die meisten Korinthenkackerei. Der Effekt ist derselbe, mit juristischen Unterschieden. Aber marginal…

    Martin Deeg

    Für absolute Laien mag das so sein. Jeder halbwegs juristisch Interessierte und Fachkundige weiß jedoch, dass eine Berufung eine zweite Tatsacheninstanz ist, d.h., das komplette Verfahren wird nochmal vor der höheren Instanz aufgerollt. Eine Revision hingegen ist lediglich eine Überprüfung auf Rechtsfehler durch OLG oder BGH, die erste Instanz ist hier das Landgericht.....Wenn Sie das Thema so gar nicht interessiert, warum äußern Sie sich dann ständig dazu?

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