Im kommenden Jahr könnten Spaziergänger und Radler am Main wieder ein gastronomisches Angebot vorfinden. Heuer war der Platz verwaist, an dem bis vor gut einem Jahr noch Monis Imbiss mit seinem kleinen Biergarten stand. Gastronom Martin Brönner hatte die Wagen von Betreiberin Monika Kraft gekauft. Der im Januar eingereichte Bauantrag wurde jedoch wieder zurückgezogen. Ein jährlicher Antrag auf Wiedereröffnung des Imbisses ist notwendig, weil sich der Biergarten im Überschwemmungsgebiet befindet – und 2013 auch tatsächlich vom Hochwasser betroffen war.
Nun reichte Brönner bei der Stadt Gemünden einen neuen Bauantrag ein. Für den Verkauf von Essen und Getränken sollen zwei Container an der Mainlände aufgestellt werden, die etwas größer sind als auf den im Januar eingereichten Plänen. Der Getränkecontainer ersetzt den früheren Eiswagen. Dazu kommen ein Kühlanhänger für Getränke und zwei Toilettenwagen, einer für die Gäste, einer für das Personal. Wie schon im Januar beabsichtigt, sollen die Container so aufgestellt werden, dass die Ausgaben in Richtung Main orientiert sind. Die Sitzplätze für die Gäste sollen zwischen Containern und Fluss aufgebaut werden.
Die Erschließung sei über die auf dem Grundstück vorhandenen Anlagen möglich, informierte Peter Interwies vom Bauamt der Stadt die Mitglieder des Ausschusses für Bauen, Wirtschaftsförderung, Land- und Forstwirtschaft. Die Belange des Wasserrechts würden eingehalten. Auch die neuen Container könnten im Fall eines Hochwassers schnell weggebracht werden. Daher empfahl er die Zustimmung zu dem Vorhaben. Es wäre für die Radler gut, wenn die jetzt leere Fläche im Frühjahr wieder belebt wäre, stellte Bürgermeister Jürgen Lippert fest. Der Ausschuss befürwortete das Vorhaben einstimmig.
Pläne für Gebäude über Wasser- und Abwasserleitungen
Abgelehnt hat das Gremium jedoch die Voranfrage einer Firma, die wissen wollte, ob sie auf einem von der Bahn gekauften Grundstück in Langenprozelten ein zweistöckiges Gebäude errichten dürfe. Grund für die Ablehnung: Auf der Fläche sind Wasser- und Abwasserleitungen des Kommunalunternehmens der Stadt verlegt. Auf sie könne man nicht verzichten. Sie dürfen nicht überbaut werden.
Zumindest die Wasserleitung sei durch einen Gestattungsvertrag mit der Bahn rechtlich gesichert, informierte Peter Interwies vom Bauamt der Stadt. Die Bahn hatte das Kommunalunternehmen 2018 von den Verkaufsabsichten informiert und wissen wollen, ob die Leitungen gesichert werden müssten. Das Kommunalunternehmen habe die „dingliche Sicherung“ beantragt, seitdem aber von der Bahn nichts mehr gehört.
Grundsätzlich wären Gebäude auf dem Gelände zulässig. Die Angaben der Voranfrage reichten aber nicht aus, das Vorhaben endgültig zu beurteilen, so Interwies. Er empfahl die Ablehnung, weil sonst die Stadt keine Möglichkeit mehr hätte, einen Bauantrag dort abzulehnen.
Die Stadträte Anton Schiebel und Matthias Kübert fragten, ob die Stadt nicht ein Vorkaufsrecht für das Grundstück gehabt habe. Peter Interwies machte deutlich, dass die Leitungen dem Kommunalunternehmen gehören, nicht der Stadt. Sie wäre also von dem Grundstücksverkauf also nicht betroffen.
Stadt sollte Grundstück kaufen
Die Leitungen sind lebensnotwendig, konstatierte Stadtrat Richard Rauscher. Die Stadt sollte sich darum bemühen, das Grundstück zu kaufen, um Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen. Auch Stadtrat Matthias Risser sah das so. „415 Quadratmeter sind nicht viel“, sagte er. „Das ist keine Frage der Quadratmeter, sondern des Preises“, antwortete Bürgermeister Jürgen Lippert. Einstimmig lehnte der Ausschuss die Voranfrage ab.
Keine Einwände hatte der Ausschuss für Bauen, Wirtschaftsförderung, Land- und Forstwirtschaft des Gemündener Stadtrats gegen den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Kleinwernfeld. Auch die Pläne für ein Vorhaben in Adelsberg passierten das Gremium ohne Probleme. Dort wird im Dachgeschosses eine Einliegerwohnung eingebaut und das Haus energetisch saniert. Nebengebäude werden zum Teil abgerissen, zum Teil in ein Büro umgebaut.
Zugestimmt hat der Ausschuss den Plänen für einen Carport mit Abstellraum auf der Grenze eines Grundstücks in Langenprozelten. Hier war eine Befreiung von Festsetzungen des Babauungsplans notwendig, weil die Baulinie überschritten wird. Auch der Erweiterung eines Wohnhauses und der Errichtung einer Balkonanlage an einem anderen Haus in Langenprozelten stimmte der Ausschuss ohne Diskussion ohne Einwände zu.