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Würzburg: Urteil am Verwaltungsgericht: Gasthof erhält keine weitere Corona-Hilfe für die Erweiterung der Toilettenanlage

Würzburg

Urteil am Verwaltungsgericht: Gasthof erhält keine weitere Corona-Hilfe für die Erweiterung der Toilettenanlage

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    Das Verwaltungsgericht Würzburg (Archivbild).
    Das Verwaltungsgericht Würzburg (Archivbild). Foto: Thomas Obermeier

    Die Corona-Überbrückungshilfen hatten nicht nur das Ziel, Unternehmen finanzielle Einbußen auszugleichen, sondern sollten es auch Baumaßnahmen zur Umsetzung des Hygienekonzeptes ermöglichten. Was darunter genau zu verstehen ist, hat jedoch für einige Verwirrung gesorgt. Als Hilfestellung für Unternehmen veröffentlichten der Deutsche Industrie- und Handelskammertag und verschiedene Steuerberaterkammern in den Hochzeiten der Pandemie Positivlisten. Auch die Inhaberin eines großen Gasthofs in Esselbach hatte sich daran orientiert, als sie den Toilettenbereich der Gaststätte renoviert und erweitert hat. Für die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern schoss sie damit jedoch über das Ziel hinaus. Diese erkannte nur einen Teil der Kosten von insgesamt 47.000 Euro an.

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