Bei der jüngsten Sitzung des Esselbacher Gemeinderats im Dorfgemeinschaftshaus stand das Thema Waldförderung auf der Tagesordnung. In der letzten Sitzung hatte Förster Gregor Wobschall eine Ökosystemleistung durch den Bund vorgestellt. Die Förderung hierfür würde 34.000 Euro jährlich betragen. Um sich für das Förderprogramm bewerben zu können, müssen bestimmte Kriterien eingehalten werden. Im Gemeindewald Esselbach werden bereits fast alle Voraussetzungen erfüllt. Zusätzlich müssten noch fünf Biotopbäume pro Hektar Wald bestimmt oder gepflanzt sowie fünf Prozent der Waldfläche stillgelegt werden. Ersteres würde laut Wobschall keine Einschränkungen für den Gemeindewald darstellen. Die Stilllegung von circa 17 Hektar Wald, was im Falle Esselbachs fünf Prozent der Fläche entspricht, müsse jedoch gut durchdacht werden. Auf einem Luftbild zeigte Wobschall dem Gemeinderat die potenziellen Stilllegungsflächen und versicherte in seiner Stellungnahme, dass ausreichende Brennholzversorgung trotzdem garantiert wäre.
Die Stimmung im Gemeinderat war dennoch kritisch: Die Gemeinde Esselbach fördere die Ökologie bereits durch andere Projekte, so der Tenor im Gremium. Richard Roos nannte hier als Beispiel die Amphibienmulden und die Biotopbäume sowie den geplanten Waldumbau. Circa 25 Prozent des Waldgebiets sei zudem Fichtenbestand und für eine Stilllegung nicht nutzbar, da hier durch den Borkenkäferbefall Handlungsbedarf bestehe. "34.000 Euro sind außerdem nicht so viel, dass wir davon Schlösser bauen", sagte Roos. Bei der Beschlussfassung stimmte der Gemeinderat schließlich gegen eine Bewerbung für das Förderprogramm. Die Bedenken, dass durch die Stilllegung der Druck auf die anderen Flächen wächst, waren zu groß.
Neue Hundehaltungsverordnung
Die Verordnung über die Anleinpflicht von Hunden besteht in der Gemeinde Esselbach seit dem Jahr 2001, ist jedoch nur für 20 Jahre gültig gewesen. Aktuell gibt es für die Gemeinde also keine Regelung. Aus diesem Grund soll eine neue Hundehaltungsverordnung erlassen werden.

Roos stellte einen Entwurf vor, nach dem für Kampfhunde im gesamten Gemeindegebiet eine Anleinpflicht herrschen würde. Bei großen Hunden (Schulterhöhe über 50 Zentimeter) hingegen gilt die Anleinpflicht nur innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile. Der Entwurf wurde als Verordnung vom Gemeinderat beschlossen und tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Um ein Betretungsverbot für Hunde für Kinderspielplätze, öffentliche Grünanlagen und ähnliche Orte aussprechen zu können, soll in der nächsten Gemeinderatssitzung am 13. Dezember über eine entsprechende Benutzungssatzung diskutiert werden.
Rechnungsprüfung für 2021 abgeschlossen
Am Dienstag wurde außerdem über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 beraten. Diese fand am 27. Oktober unter der Leitung von Jan Eichner als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses statt. Der Gesamthaushalt der Gemeinde Esselbach betrug 2021 rund 7,7 Millionen Euro, davon sind gut 4,5 Millionen Euro im Verwaltungshaushalt und etwa 3,1 Millionen Euro im Vermögenshaushalt verbucht. Den vorgelegten Daten stimmte der Gemeinderat zu. Auch die Entlastung der Jahresrechnung, bei der der Bürgermeister nicht teilnehmen darf, wurde einstimmig beschlossen.
Weihnachtsmarkt am Dorfgemeinschaftshaus
"Die Gemeinden wurden aufgefordert, sich für den Fall eines Blackouts zu rüsten", informierte Roos den Gemeinderat. In den Ortsteilen Esselbach und Kredenbach ist bereits durch eine Hackschnitzelanlage für Turn- und Mehrzweckhalle vorgesorgt. Im Ortsteil Steinmark wird das alte Rathaus für Notfälle vorbereitet. Hierfür soll ein Notstromaggregat beschafft werden. Die voraussichtlichen Kosten in Höhe von 10.800 Euro hierfür wurden vom Gemeinderat genehmigt.

Der öffentliche Teil der Sitzung endete mit Informationen des Bürgermeisters. Roos gab bekannt, dass das Südtiroler Weinfest am 19. und 20. November in Esselbach stattfindet, sowie die Seniorenweihnachtsfeier am Dienstag, dem 13. Dezember. Am 10. Dezember wird am Dorfgemeinschaftshaus ein Weihnachtsmarkt veranstaltet.