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Gerolzhofen: Schwere Geburt im Gerolzhöfer Stadtrat: Die Spielplatz-Satzung sorgt für lange Diskussionen

Gerolzhofen

Schwere Geburt im Gerolzhöfer Stadtrat: Die Spielplatz-Satzung sorgt für lange Diskussionen

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    Der Gerolzhöfer Stadtrat befasste sich ausführlich mit der Frage, wie Spielplätze auf Privatgrundstücken gestaltet sein müssen. 
    Der Gerolzhöfer Stadtrat befasste sich ausführlich mit der Frage, wie Spielplätze auf Privatgrundstücken gestaltet sein müssen.  Foto: Archivbild Stefan Polster

    Am Montagabend unternahm der Stadtrat den Versuch, sich auf eine neue Satzung über Kinderspielplätze auf Privatgrundstücken zu einigen. Verwaltungsleiter Johannes Lang hatte in Anlehnung an bereits existierende Satzungen aus größeren Städten einen Entwurf erarbeitet und diesen vor der Sitzung per E-Mail den Fraktionen zur Diskussion gestellt. Allerdings klappte es am Montag nicht, die zahlreich eingegangenen Hinweise, Anregungen, Formulierungswünsche und Ergänzungen aus den Reihen des Stadtrats in ein Regelwerk zu gießen, mit dem alle leben können. Man vertagte sich.

    Ein Blick zurück: Das Thema mit den privaten Spielplätzen war aufgeworfen worden, weil ein Investor den Bau eines Mehrfamilienwohnhauses mit neun Wohneinheiten und 18 Stellplätzen an der Rodewischer Straße im Neubaugebiet "Am Nützelbach II" plant. Der Stadtrat hatte das Projekt in seiner Sitzung am 17. Januar durchgewunken und der Bauantrag war danach von der Verwaltung – wie üblich – an die Baugenehmigungsbehörde am Landratsamt Schweinfurt weitergeleitet worden. Von dort kam der Bauantrag aber wieder zurück. Begründung: Bei einem Bauprojekt dieser Größenordnung müsse entsprechend der Bayerischen Bauordnung (Artikel 7, Absatz 3) entweder auf dem Grundstück ein privater Spielplatz errichtet oder alternativ ein Geldbetrag als Ablöse an die Stadt gezahlt werden. Diese neue gesetzliche Regelung gilt seit 2021.

    CSU wollte Vertagung

    Am 11. Juli stand der Bauantrag deswegen wieder auf der Tagesordnung des Stadtrats. Da der Bauwerber auf seinem ausgereizten Grundstück offenbar keinen Platz mehr für einen Spielplatz hat, möchte er eine Ablöse zahlen. Die Verwaltung schlug dem Stadtrat vor, die Spielplatz-Ablöse mit 750 Euro pro Wohneinheit festzulegen. Das eingenommene Geld soll dann, wie im Gesetz vorgeschrieben, zweckgebunden für die Unterhalts- und Herstellungsmaßnahmen der städtischen Kinderspielplätzen bereitgestellt werden.

    Allerdings wurde der Tagesordnungspunkt nach kurzer Diskussion am 11. Juli auf Antrag der CSU vertagt. Erst brauche die Stadt eine Satzung, in der klar geregelt sei, wie solche privaten Spielplätze auszusehen haben und wie hoch die mögliche Ablöse jeweils ist, hieß es. Die CSU reichte zugleich einen schriftlichen Antrag ein, die Verwaltung solle eine entsprechende Satzung ausarbeiten.

    Ende Juli befasste sich der Stadtrat dann mit diesem CSU-Antrag. Die Verwaltung erhielt vom Gremium den einstimmigen Auftrag, eine Satzung zu erarbeiten, die künftig die Lage, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung, den Unterhalt und die Ablösung von Kinderspielplätzen bei Bauvorhaben in Gerolzhofen regelt. Dieser Satzungsentwurf der Verwaltung lag nun am Montagabend dem Stadtrat zur Beratung vor.

    Viele Detailfragen

    Johannes Lang hatte im Vorfeld der Sitzung die Anregungen aus den Fraktionen bereits in seinen ersten Satzungsentwurf eingearbeitet, wobei er gänzlich neue Einfügungen (und die teilweise sogar in mehreren Versionen) blau kennzeichnete und Passagen, über die noch diskutiert werden müsste, in Rot einfärbte. Eine geschlagene Stunde lang versuchte der Rat dann, aus diesem mehrfarbigen Entwurf eine Version zu formen, die mehrheitsfähig ist. Dabei ging es teilweise nur um einzelne Worte oder um Detailfragen, beispielsweise wie viele Spielgeräte aufgestellt werden müssen, wie groß ein Sandkasten idealerweise sein soll und wie hoch die Sandauflage im Kasten dann mindestens sein muss.

    Große Diskussionen gab es auch um das Procedere, wie die Ablöse berechnet werden soll. Da stand zunächst die Frage im Raum, welche Qualität eine Wohnung haben muss, damit sie in den Geltungsbereich der Satzung fällt. Besteht das Haus nur aus Einzimmerwohnungen, dürfte die Wahrscheinlichkeit niedrig sein, dass in einer solchen Single-Wohnung auch Kleinkinder wohnen. Gleiches gilt, wenn in dem Mehrfamilienhaus sich altengerechte Wohnungen befinden. Werden solche Wohnungen dann auch für die Spielplatz-Pflicht gezählt?

    Wie wird die Ablöse berechnet?

    Unklarheit herrschte auch, ob man die Ablöse pauschal berechnet, zum Beispiel auf Grundlage der Quadratmeterzahl, oder ob man eine komplexe Rechenformel benutzt, die den Bodenrichtwert, die Baukosten pro Quadratmeter und die Unterhaltskosten des Spielplatzes berücksichtigt. Nachdem Johannes Lang darauf hinwies, dass in die Ablöse laut Gesetz keine Unterhaltskosten eingerechnet werden dürfen, wurde er mit der Frage konfrontiert, ob man dann wenigstens Instandhaltungskosten hernehmen dürfe. Darf man auch nicht.

    Zweiter Bürgermeister Erich Servatius (SPD) sagte, vernünftig wäre es, in der Satzung auch festzulegen, dass Bauherren in der Nachbarschaft von großen städtischen Spielplätzen keinen zusätzlichen privaten Spielplatz bauen müssen, sondern die Ablöse zu zahlen haben. "Dies ist aber nicht machbar", antwortete Verwaltungsleiter Lang.

    Norbert Finster (SPD) sah im Satzungsentwurf noch "viele Lücken und Unschärfen". Wer dürfe diese privaten Spielplätze nutzen, fragte er. Nur Kinder, die dort wohnen, oder auch deren Freunde? Wer haftet, wenn auf dem Spielplatz etwas passiere? Und wer überprüft als Kontrollinstanz, ob der Spielplatz allen Anforderungen der Satzung genüge?

    Regel gilt auch in der Altstadt

    Thomas Vizl (Geo-net) wies darauf hin, dass die Pflicht für private Spielplätze nicht nur bei einem Neubau eines großen Mehrfamilienhauses greife, sondern auch nach dem Umbau eines bestehenden Gebäudes – auch in der Altstadt. Dort fehle in der Regel aber immer der Platz für einen Spielplatz.

    Johannes Lang machte sich während der Diskussion reichlich Notizen. Ihm kommt nun die schwere Aufgabe zu, seinen Satzungsentwurf so zu ergänzen und umzuformulieren, dass er eine Mehrheit findet. In einer der kommenden Sitzungen wird sich der Stadtrat erneut mit diesem Thema beschäftigen.

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