Konsequenzen in noch nicht absehbarem Umfang wird die Verurteilung und fristlose Kündigung eines ehemaligen Bauhofleiters der Gemeinde Erlabrunn im so genannten „Erlabrunn-Prozess“ wohl auch für die weiteren Bauhof-Mitarbeiter mit sich bringen. Im Prozessverlauf öffentlich gewordene Unregelmäßigkeiten im Umgang mit Arbeits- und Urlaubszeiten von Bauhof-Mitarbeitern hatten für eine Untersuchung durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss gesorgt.
ERLABRUNN